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Lastschrifteinzug
Sie können Ihre Zahlungen einfach und bequem mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren erledigen. Besonders für wiederkehrende Zahlungen ist dieses Verfahren sehr zu empfehlen.
Sie erteilen der Kreiskasse Warendorf dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.
Sie ersparen sich dadurch
Sie erleichtern uns
Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen. Sind Sie der Meinung, dass Abbuchungen zu Unrecht erfolgt sind, können Sie diese rückgängig machen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen sind solche Rückbelastungen innerhalb von 6 Wochen nach dem Rechnungsabschluss, der zumeist vierteljährlich erstellt wird, möglich. Sie gehen also kein Risiko ein.
Wenn Sie jetzt von den Vorteilen des Lastschriftverfahrens überzeugt sind, sollten auch Sie Ihre Zahlungen per Lastschrift einziehen lassen.
Sie müssen dafür nur eine vorbereitete Einzugsermächtigung ausfüllen, die als PDF-Datei verfügbar ist. Anschließend drucken Sie den Vordruck aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an die Kreiskasse Warendorf (Postfach 110561 - 48207 Warendorf).
Sie erteilen der Kreiskasse Warendorf dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.
Sie ersparen sich dadurch
- die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
- umständliches Ausfüllen von Überweisungsformularen
- zeitraubende Wege zu Ihrem Geldinstitut
- Anpassung von möglicherweise bestehenden Daueraufträgen bei Änderung der Überweisungsbeträge
- Kosten für diese Daueraufträge
Sie erleichtern uns
- eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung
- eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungszweckangaben
- eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen
Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen. Sind Sie der Meinung, dass Abbuchungen zu Unrecht erfolgt sind, können Sie diese rückgängig machen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen sind solche Rückbelastungen innerhalb von 6 Wochen nach dem Rechnungsabschluss, der zumeist vierteljährlich erstellt wird, möglich. Sie gehen also kein Risiko ein.
Wenn Sie jetzt von den Vorteilen des Lastschriftverfahrens überzeugt sind, sollten auch Sie Ihre Zahlungen per Lastschrift einziehen lassen.
Sie müssen dafür nur eine vorbereitete Einzugsermächtigung ausfüllen, die als PDF-Datei verfügbar ist. Anschließend drucken Sie den Vordruck aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an die Kreiskasse Warendorf (Postfach 110561 - 48207 Warendorf).
Formulare
Zuständige Organisationseinheit
- Kämmerei
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hendrik Lüffe
Tel: 02581 53-2020
E-Mail: hendrik.lueffe@kreis-warendorf.de