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Wohnraumförderung
Zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK für die Wohnraumförderung des Landes NRW
Zu Beginn des Jahres 2018 wurde die Wohnraumförderung im Land NRW neu aufgestellt. Über ein mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm wurden attraktive Rahmenbedingungen und Konditionen erlassen, welche bis zum Jahr 2022 Bestand haben und fortentwickelt werden. Förderangebote bestehen insbesondere für die Mietwohnraum- und Eigenheimförderung, die Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen und Eigenheimen sowie die Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Die jeweiligen Konditionen richten sich im Mietwohnungsbereich nach den sogenannten Mietniveaus und im Eigenheimbereich nach den sogenannten Kostenkategorien, welche für alle Kommunen des Landes NRW landesseitig festgelegt wurden. Eine Übersicht über die Einstufung der Kommunen des Kreises Warendorf finden Sie hier. Zu den einzelnen Förderprogrammen, die über den Kreis Warendorf beantragt werden können, erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen.
Mietwohnraumförderung:
Der Bedarf an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Wohnberechtigte ist in ganz NRW hoch. Auch im Kreis Warendorf wird ein zunehmender Bedarf an entsprechendem Wohnraum verzeichnet. Daher bleibt insbesondere die Förderung von Mietwohnraum nach den aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) auch im Jahr 2022 ein Schwerpunkt.
Die Basis einer möglichen Förderung bildet die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung. Für die einzelnen Mietniveaus sind einzelne Grunddarlehen festgelegt, die pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche gewährt werden. Mit einer möglichen Förderung wird gleichzeitig eine Bewilligungsmiete festgelegt, die von den späteren Mieterinnen und Mietern verlangt werden darf. Seit dem Förderjahr 2020 gelten für die Mietniveaus M 2 und M 3 die gleichen Konditionen.
Die aktuellen Bewilligungsmieten und die Fördersätze in den einzelnen Mietniveaus stellen sich 2022 wie folgt dar:
Höhe der Miete bei Erstbezug:
Mietniveau | Einkommensgruppe A | Einkommensgruppe B |
M 2, M 3 | 5,90 € | 6,60 € |
M 4 | 6,40 € | 7,20 € |
Grunddarlehen pro qm Wohnfläche bei der Förderung von Mietwohnraum:
Mietniveau | Einkommensgruppe A | Einkommensgruppe B |
M 2, M 3 | 2.620 € | 1.580 € |
M 4 | 2.830 € | 1.900 € |
Es werden der Neubau sowie Nutzungsänderungen und Erweiterungen von Gebäude zu Mietwohnraum gefördert.
Zusätzlich zu den Grunddarlehen können attraktive Zusatzdarlehen, beispielsweise für ein Mehr an barrierefreiem Wohnen in der Form des rollstuhlgerechten Wohnraums oder für Menschen mit Schwerbehinderung, für das Bauen mit Holz oder Mehrkosten der Standortaufbereitung (z. B. für erforderliche Abrissmaßnahmen) in Anspruch genommen werden.
Für eine Inanspruchnahme von Mietwohnraumfördermitteln müssen 20 % der Gesamtkosten des Bauvorhabens als Eigenleistung erbracht werden.
In Kommunen des Mietniveaus M 2 und M 3 wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 %, in Kommunen des Mietniveaus M 4 in Höhe von 30 % auf die Fördersumme gewährt. Auf alle Zusatzdarlehen erfolgt ein Tilgungsnachlass in Höhe von 50 %.
Für die ersten 15 Jahre fallen seit 2020 keine Zinsen mehr auf das Förderdarlehen an. Es wird lediglich ein dauerhafter Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % als Belastung fällig. Dieser wird der Höhe nach von der jeweiligen Restvaluta ermittelt.
Eigenheimförderung:
Das Land NRW gewährt einkommensabhängig für Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Menschen für den Neubau und den Erwerb von Wohnraum zinsgünstige Baudarlehen. Insgesamt sollen insbesondere junge Familien bei der Verwirklichung des Traums von der eigenen Immobilie unterstützt werden.
Die Grunddarlehen im Bereich der Eigenheimförderung liegen je nach Kostenkategorie zwischen 84.000 € und 154.000 €. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind und jede zum Haushalt gehörende schwerbehinderte Person (soweit nicht bereits als Kind berücksichtigt) wird das mögliche Darlehen um 20.000 € erhöht. Soweit das Eigenheim barrierefrei errichtet wird, kann das mögliche Darlehen um weitere 10.000 € erhöht werden. Für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 25.000 € gewährt werden. Zudem können Bauwillige oder Kaufinteressierte von einem Tilgungsnachlass in Höhe von 10 % des Gesamtförderbetrages aus Grunddarlehen, Familienbonus und Barrierefreiheit profitieren. Auf die weiteren Zusatzdarlehen wird auch in der Eigenheimförderung ein Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % gewährt. Das aufzubringende Eigenkapital in Höhe von 15 % der Gesamtkosten des Vorhabens kann durch einen sogenannten Eigenleistungsersatz reduziert werden. Die Belastung aus dem Darlehen beläuft sich auf 1 % (Zinsen und Verwaltungskostenbeitrag). Das Förderdarlehen für Neubau und Erwerb ist mit jährlich 1 % unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge zu tilgen. Abweichend hiervon ist das Förderdarlehen für den Bestandserwerb mit jährlich 2 % zu tilgen.
Seitens der NRW.BANK wurde eine neue Plattform zum Thema Wohnen eingerichtet. Auf der Internetseite der NRW.BANK [https://www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/eigentumsfoerderung.html ] haben Sie die Möglichkeit, sich die Fördermöglichkeiten in einem Film erklären zu lassen, die geltenden Einkommensgrenzen einzusehen und über einen Chancenprüfer Ihre Einkommenssituation mit den geltenden Einkommensgrenzen zu vergleichen.
Des Weiteren kann die NRW.BANK über eine Servicenummer kontaktiert werden. Diese dient der Erstinformation über die Eigentumsförderung. Wird Ihr Bauvorhaben konkret, wenden Sie sich bitte an uns als Ihre Bewilligungsbehörde.
Servicenummer: 0211/91741 – 4500
Mo. - Do. 08:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 17:30 Uhr
Modernisierungsförderung:
Des Weiteren bestehen attraktive Angebote zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum nach der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod). Es können beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Reduzierung von Barrieren oder auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden. Auch für die Änderung und Erweiterung von Wohnraum, beispielsweise für einen Dachgeschossausbau in bestehenden Wohngebäuden, kann eine Modernisierungsförderung beantragt werden. Es handelt sich um eine Komplettfinanzierung. Die Darlehensobergrenze wurde mit 150.000 € je Wohnung bzw. Eigenheim angesetzt. Eigenleistungen sind nicht erforderlich. Für Modernisierungsmaßnahmen wird sogar ein Tilgungsnachlass in Höhe von 25 % gewährt. Bei Umsetzung überdurchschnittlicher energetischer Standards und bei Maßnahmen der Wärmedämmung mit ausschließlich ökologischen Dämmstoffen kann dieser Tilgungsnachlass nochmals um jeweils fünf Prozentpunkte steigen. Zudem fallen für die ersten 15 Jahre keine Zinsen an. Es wird lediglich ein dauerhafter Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % als Belastung fällig.
Seit dem Förderjahr 2021 wird auch die Anpassung von bestehendem Wohnraum an den konkreten, individuellen Bedarf von Schwerbehinderten oder Pflegebedürftigen über die RL Mod besonders unterstützt. Hier wird auf den Darlehensbestandteil, der auf den Abbau von Barrieren entfällt, ein Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % gewährt.
Bei der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen können auch bis zu 49 Prozent Instandhaltungskosten mit gefördert werden.
Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot:
Die Neuschaffung von Wohnraum, der in besonderem Maße geeignet ist, die Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion der Bewohnerinnen und Bewohner zu erfüllen, wird über den Neubau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden sowie über die Änderung und Anpassung bestehender Einrichtungen an geänderte Wohnbedürfnisse gefördert.
Die förderfähigen Einrichtungen können bis zu 24 Wohnplätze zuzüglich vier Wohnplätze für die Nutzung in Krisensituationen oder für die kurzzeitige Unterbringung von Menschen mit Behinderungen umfassen. Die Wohnplätze können als Individualplätze oder gruppenbezogene Wohnplätze ausgeführt werden.
Die zulässige Miete für einen Wohnplatz richtet sich nach den von den jeweiligen Leistungsträgern als angemessen im Sinne des § 42 a SGB XII ermittelten Richtgrößen.
Die aktuellen Fördersätze je Wohnplatz stellen sich wie folgt dar:
| Neubau | Änderung, Nutzungsänderung, Erweiterung, Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse |
Barrierefrei | 60.500 € | 47.400 € |
Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung | 70.600 € | 56.800 € |
Die Konditionen der einzelnen Förderdarlehen können Sie dieser Übersicht tabellarisch entnehmen.
Antragsstellung und Verfahren:
Die aktuellen Antragsformulare sowie weiteres Informationsmaterial können auf der Internetseite der NRW.BANK heruntergeladen werden.
Zuständig für die Bewilligung der Finanzierungshilfen für Baumaßnahmen im Kreisgebiet ist der Kreis Warendorf, Sachgebiet „Finanzwirtschaft und Wohnungswesen“.
Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzungen und das Verfahren von der Antragstellung über die Bewilligung bis hin zum Abschluss des Darlehensvertrags mit der NRW.BANK. Sollten Sie Interesse an einer Beratung haben, können Sie gerne einen Termin vereinbaren.
Anträge auf Mittel aus der Wohnraumförderung können für alle Bereiche jederzeit gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, unser Beratungsangebot vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.
Sie erreichen uns:
Kreis Warendorf
Der Landrat
Kämmerei – Finanzwirtschaft und Wohnungswesen
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
E-Mail: wohnbaufoerderung@kreis-warendorf.de
Für weitere Informationen nachfolgende Links
Förderung Mietwohnungen / Gruppenwohnungen:
Förderung von Mietwohnraum:
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Wohnberatung- als Ergänzung zur Förderung der Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/624/show
Energieberatung- weitere Informationen zu energieeffizienter Gebäudesanierung, Wärmepumpen, Solarthermie etc.
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/
Weitere Informationen
- Wohnraumförderungsprogramm
- Einstufung Kommunen
- Wohnraumförderungsbestimmungen
- Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod)
- Konditionen der einzelnen Förderdarlehen
- Merkblatt Antrag auf Förderung von Erwerb bestehenden Wohnraums (nur Eigenheimförderung)
- Merkblatt Antrag auf Förderung von Neubaumaßnahmen (nur Eigenheimförderung)
Zuständige Organisationseinheit
- Kämmerei
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lena Bothe
Tel: 02581 53-2040
E-Mail: lena.bothe@kreis-warendorf.de
Teamleitung
- Frau Verena Holtmann
Tel: 02581 53-2044
E-Mail: verena.holtmann@kreis-warendorf.de
Mietwohnraumförderung
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Der Bedarf an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Wohnberechtigte ist in ganz NRW hoch. Auch im Kreis Warendorf wird ein zunehmender Bedarf an entsprechendem Wohnraum verzeichnet. Daher bleibt insbesondere die Förderung von Mietwohnraum nach den aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) auch im Jahr 2022 ein Schwerpunkt.
Die Basis einer möglichen Förderung bildet die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung. Für die einzelnen Mietniveaus sind einzelne Grunddarlehen festgelegt, die pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche gewährt werden. Mit einer möglichen Förderung wird gleichzeitig eine Bewilligungsmiete festgelegt, die von den späteren Mieterinnen und Mietern verlangt werden darf. Seit dem Förderjahr 2020 gelten für die Mietniveaus M 2 und M 3 die gleichen Konditionen.
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Höhe der Miete bei Erstbezug:
Mietniveau | Einkommensgruppe A | Einkommensgruppe B |
M 2, M 3 | 5,90 € | 6,60 € |
M 4 | 6,40 € | 7,20 € |
Grunddarlehen pro qm Wohnfläche bei der Förderung von Mietwohnraum:
Mietniveau | Einkommensgruppe A | Einkommensgruppe B |
M 2, M 3 | 2.620 € | 1.580 € |
M 4 | 2.830 € | 1.900 € |
Es werden der Neubau sowie Nutzungsänderungen und Erweiterungen von Gebäude zu Mietwohnraum gefördert.
Zusätzlich zu den Grunddarlehen können attraktive Zusatzdarlehen, beispielsweise für ein Mehr an barrierefreiem Wohnen in der Form des rollstuhlgerechten Wohnraums oder für Menschen mit Schwerbehinderung, für das Bauen mit Holz oder Mehrkosten der Standortaufbereitung (z. B. für erforderliche Abrissmaßnahmen) in Anspruch genommen werden.
Für eine Inanspruchnahme von Mietwohnraumfördermitteln müssen 20 % der Gesamtkosten des Bauvorhabens als Eigenleistung erbracht werden.
In Kommunen des Mietniveaus M 2 und M 3 wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 %, in Kommunen des Mietniveaus M 4 in Höhe von 30 % auf die Fördersumme gewährt. Auf alle Zusatzdarlehen erfolgt ein Tilgungsnachlass in Höhe von 50 %.
Für die ersten 15 Jahre fallen seit 2020 keine Zinsen mehr auf das Förderdarlehen an. Es wird lediglich ein dauerhafter Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % als Belastung fällig. Dieser wird der Höhe nach von der jeweiligen Restvaluta ermittelt.
Eigenheimförderung:
Das Land NRW gewährt einkommensabhängig für Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Menschen für den Neubau und den Erwerb von Wohnraum zinsgünstige Baudarlehen. Insgesamt sollen insbesondere junge Familien bei der Verwirklichung des Traums von der eigenen Immobilie unterstützt werden.
Die Grunddarlehen im Bereich der Eigenheimförderung liegen je nach Kostenkategorie zwischen 84.000 € und 154.000 €. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind und jede zum Haushalt gehörende schwerbehinderte Person (soweit nicht bereits als Kind berücksichtigt) wird das mögliche Darlehen um 20.000 € erhöht. Soweit das Eigenheim barrierefrei errichtet wird, kann das mögliche Darlehen um weitere 10.000 € erhöht werden. Für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 25.000 € gewährt werden. Zudem können Bauwillige oder Kaufinteressierte von einem Tilgungsnachlass in Höhe von 10 % des Gesamtförderbetrages aus Grunddarlehen, Familienbonus und Barrierefreiheit profitieren. Auf die weiteren Zusatzdarlehen wird auch in der Eigenheimförderung ein Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % gewährt. Das aufzubringende Eigenkapital in Höhe von 15 % der Gesamtkosten des Vorhabens kann durch einen sogenannten Eigenleistungsersatz reduziert werden. Die Belastung aus dem Darlehen beläuft sich auf 1 % (Zinsen und Verwaltungskostenbeitrag). Das Förderdarlehen für Neubau und Erwerb ist mit jährlich 1 % unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge zu tilgen. Abweichend hiervon ist das Förderdarlehen für den Bestandserwerb mit jährlich 2 % zu tilgen.
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Des Weiteren kann die NRW.BANK über eine Servicenummer kontaktiert werden. Diese dient der Erstinformation über die Eigentumsförderung. Wird Ihr Bauvorhaben konkret, wenden Sie sich bitte an uns als Ihre Bewilligungsbehörde.
Servicenummer: 0211/91741 – 4500
Mo. - Do. 08:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 17:30 Uhr
Modernisierungsförderung:
Des Weiteren bestehen attraktive Angebote zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum nach der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod). Es können beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Reduzierung von Barrieren oder auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden. Auch für die Änderung und Erweiterung von Wohnraum, beispielsweise für einen Dachgeschossausbau in bestehenden Wohngebäuden, kann eine Modernisierungsförderung beantragt werden. Es handelt sich um eine Komplettfinanzierung. Die Darlehensobergrenze wurde mit 150.000 € je Wohnung bzw. Eigenheim angesetzt. Eigenleistungen sind nicht erforderlich. Für Modernisierungsmaßnahmen wird sogar ein Tilgungsnachlass in Höhe von 25 % gewährt. Bei Umsetzung überdurchschnittlicher energetischer Standards und bei Maßnahmen der Wärmedämmung mit ausschließlich ökologischen Dämmstoffen kann dieser Tilgungsnachlass nochmals um jeweils fünf Prozentpunkte steigen. Zudem fallen für die ersten 15 Jahre keine Zinsen an. Es wird lediglich ein dauerhafter Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % als Belastung fällig.
Seit dem Förderjahr 2021 wird auch die Anpassung von bestehendem Wohnraum an den konkreten, individuellen Bedarf von Schwerbehinderten oder Pflegebedürftigen über die RL Mod besonders unterstützt. Hier wird auf den Darlehensbestandteil, der auf den Abbau von Barrieren entfällt, ein Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % gewährt.
Bei der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen können auch bis zu 49 Prozent Instandhaltungskosten mit gefördert werden.
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Die förderfähigen Einrichtungen können bis zu 24 Wohnplätze zuzüglich vier Wohnplätze für die Nutzung in Krisensituationen oder für die kurzzeitige Unterbringung von Menschen mit Behinderungen umfassen. Die Wohnplätze können als Individualplätze oder gruppenbezogene Wohnplätze ausgeführt werden.
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| Neubau | Änderung, Nutzungsänderung, Erweiterung, Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse |
Barrierefrei | 60.500 € | 47.400 € |
Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung | 70.600 € | 56.800 € |
Die Konditionen der einzelnen Förderdarlehen können Sie dieser Übersicht tabellarisch entnehmen.
Antragsstellung und Verfahren:
Die aktuellen Antragsformulare sowie weiteres Informationsmaterial können auf der Internetseite der NRW.BANK heruntergeladen werden.
Zuständig für die Bewilligung der Finanzierungshilfen für Baumaßnahmen im Kreisgebiet ist der Kreis Warendorf, Sachgebiet „Finanzwirtschaft und Wohnungswesen“.
Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzungen und das Verfahren von der Antragstellung über die Bewilligung bis hin zum Abschluss des Darlehensvertrags mit der NRW.BANK. Sollten Sie Interesse an einer Beratung haben, können Sie gerne einen Termin vereinbaren.
Anträge auf Mittel aus der Wohnraumförderung können für alle Bereiche jederzeit gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, unser Beratungsangebot vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.
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