Eine Entfernungsbescheinigung weist die kürzeste üblicherweise genutzte Strecke zwischen zwei Orten nach.

Es wird die Entfernung auf öffentlich nutzbaren Straßen und Wegen ermittelt und bescheinigt.
Die Entfernungsbescheinigung kann wahlweise für eine Wegestrecke per Fuß/Fahrrad oder per Auto ausgestellt werden.
Zur Ermittlung der Entfernung werden mehrere digitale amtliche Karten in unterschiedlichen Maßstäben und GIS-Funktionen genutzt.

Sie benötigen eine amtliche Entfernungsbescheinigung beispielsweise:

  • für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • für die Strecke zwischen Wohnung uns Schule

Unterlagen

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Entfernungsbescheinigung per E-Mail, FAX oder Brief mit folgenden Angaben:
    • Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ...)
    • Ort, Straße und Hausnummer der Start- und Zieladresse
    • Zweck für welchen die amtliche Entfernungsbescheinigung benötigt wird
    • Verkehrsmittel: zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto
    • Offizielle Aufforderung zur Erbringung des Nachweises (falls vorhanden) zum Beispiel das Anschreiben der "Deutschen Rentenversicherung"
    • Vordruck der anfordernden Behörde/Organisation (falls vorhanden)

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Die benötigte Arbeitszeit wird abgerechnet. In der Regel fallen 50,00€ für zwei Arbeitsviertelstunden (je 25,00€) an.
  • Keine Gebühren fallen an bei Bescheinigungen für formgebundene Anträge, die von einer Behörde nach dem Sozialgesetzbuch (beispielsweise "Deutsche Rentenversicherung") angefordert werden.

Zahlungsweisen

  • Rechnung

    Die Ware wird mit einer Rechnung versendet, die der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist an den Händler zu begleichen hat.