Zum Bauantrag, zur Eintragung einer Baulast oder zur Beantragung einer Teilungsgenehmigung ist oft ein amtlicher Lageplan gemäß der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) erforderlich.

Das Bauvorhaben, die Teilungsgrenze oder eine mit einer Baulast zu belastende Baulastfläche werden entsprechend der Planungen im amtlichen Lageplan dargestellt.
Meistens wird der amtliche Lageplan im Maßstab 1:500 gefertigt . Es sind aber auch andere Maßstäbe, je nach Vorhabengröße und Detailreichtum, möglich.

Der amtliche Lageplan enthält eine Vielzahl von Informationen, die für die Beurteilung des Antrags oder Eintragung der Baulast benötigt werden.
Dies sind unter anderem die Katasterangaben zu Grenzen und Eigentümern, der topographische Bestand, das geplante Objekt, die zulässige und die geplante bauliche Nutzung, Abstandflächen, bestehende und geplante Baulasten, die Entwässerung und vieles mehr. Der genaue Umfang der Eintragungen richtet sich nach dem Zweck des Lageplanes und den Anforderungen der Baugenehmigungsbehörde.

Voraussetzungen

  • Der Antrag auf Anfertigung eines amtlichen Lageplans kann vom Eigentümer bzw. den Eigentümern gestellt werden.
  • Der Antrag auf Anfertigung eines amtlichen Lageplans kann vom Erwerber bzw. den Erwerbern gestellt werden.

Unterlagen

  • Bitte den Vermessungsantrag ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet per Post oder E-Mail einsenden.
  • Bitte Unterlagen zum Vorhaben beifügen:
    • Bauzeichnungen des Bauvorhabens
    • Unterlagen zur Festlegung der neuen Grenzen, beispielsweise die entsprechende Stelle aus dem Kaufvertrag oder einen Übersichtsplan.
    • Informationen zur Baulastfläche

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Die Vermessungsgebühren sind in Nordrhein-Westfalen landesweit einheitlich verbindlich geregelt.
  • Die Gebühren für einen amtlichen Lageplan richten sich nach der Länge der Umringsgrenzen des Baugrundstücks, dem Bodenrichtwert sowie dem erforderlichen Inhalt des amtlichen Lageplanes.
  • Fragen Sie gerne im Vorfeld bezüglich einer Kostenschätzung an.

Zahlungsweisen

  • Rechnung

    Die Ware wird mit einer Rechnung versendet, die der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist an den Händler zu begleichen hat.