Die Identitätsbescheinigung ist der amtliche Nachweis darüber, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit haben.

Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch u. Liegenschaftskataster stets in Übereinstimmung gehalten. Dies erstreckt sich allerdings nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen in Abteilung II des Grundbuches.
Durch wiederholte Fortschreibungen der Flurstücksdaten im Liegenschaftskataster, beispielsweise in Folge von Teilung, Zerlegung, Vereinigung, Verschmelzung, Baulandumlegung, Flurbereinigung oder katastertechnischen Veränderungen, kann es im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem im Grundbuch dokumentierten Recht betroffen sind.

Solche beschriebenen Fragen und Unklarheiten werden durch eine Identitätsbescheinigung geklärt.

Identitäsbescheinigungen benötigen Sie beispielsweise für:

  • Löschung von Rechten im Grundbuch
  • Notarielle Verträge
  • Finanzierung durch Banken

Voraussetzungen

Eine Identitätsbescheinigung kann jeder beantragen, der ein rechtliches Interesse hat.
Bitte hierzu entsprechende Angaben im Antrag machen.

Unterlagen

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Identitätsbescheinigung per E-Mail, FAX oder Brief mit folgenden Angaben:
    • Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ...)
    • Zweck für welchen die Identitätsbescheinigung benötigt wird.
    • Daten zu den betroffenen Flurstücken bzw. zum betroffenen Recht im Grundbuch.
  • Hilfreich ist ein Grundbuchauszug - Abteilung II.

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Die Gebühren richten sich, da die erforderlichen Arbeiten sehr unterschiedlich ausfallen können, nach den anfallenden Arbeitsviertelstunden (je 25 €).
  • Fragen Sie gerne im Vorfeld bezüglich einer Kostenschätzung an.

Zahlungsweisen

  • Rechnung

    Die Ware wird mit einer Rechnung versendet, die der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist an den Händler zu begleichen hat.