Digitale (True-)Orthophotos oder entzerrte Luftbilder erhalten Sie als Ausdrucke und digitale Bilder oder zur Betrachtung in den Geoportalen.

Sie können sich die Luftbilder im Geoportal ansehen und so einen Eindruck von der Qualität der Orthophotos bekommen.
Im Geoportal besteht zudem die Möglichkeit, die Luftbilder in Kombination mit vielfältigen Geoinformationen, z.B. den Flurstücksgrenzen, über das gesamte Kreisgebiet anzuzeigen und beispielsweise als PDF-Datei auszugeben.

Eigene Befliegungen des Kreises Warendorf:
Die Luftbilder haben für den gesamten Kreis Warendorf eine Bodenauflösung von 10 cm.
Die letzte Befliegung des gesamten Kreisgebiets fand im Jahr 2019 statt. Aktuell erfolgen die Befliegungen jährlich jeweils für ein Drittel des Kreisgebiets: 2023 nördliches Kreisgebiet. 2024 mittlerer Abschnitt. 2025 südliches Kreisgebiet.
Zusätzlich zu den Luftbildern als Senkrechtaufnahmen werden während des gleichen Bildflugs auch Schrägluftbilder aufgenommen, die ebenfalls im Geoportal eingesehen werden können.

Befliegungen des Landes NRW
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Das Land NRW führt ebenfalls Befliegungen der Landesfläche durch. Alle zwei Jahre werden neue Luftbilder in 10cm Bodenauflösung zu unterschiedlichen Aufnahmezeitpunkten (belaubt/unbelaubt) als OpenData bereitgestellt.
Die Befliegungsdaten der Landesvermessung und Folgeprodukte werden von der Bezirksregierung Köln abgebeben bzw. bereitgestellt. Sie können über das Geoportal.NRW oder Open.NRW eingesehen und herunterladen werden. Weitere Information liefert die Webseite der Bezirksregierung Köln, Abteilung 7 (Geobasis.NRW).
Das Land NRW bietet zudem die Einsichtnahme in seine historischen Luftbilder an.

Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Einsichtnahme und Ausdruck über das Geoportal des Kreises Warendorf sind kostenfrei.
  • Ein Ausdruck auf Papier kostet 30,- € (bis einschließlich DIN A1). Größere Formate (größer als DIN A1) kosten 60,- €.

Zahlungsweisen

  • Rechnung

    Die Ware wird mit einer Rechnung versendet, die der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist an den Händler zu begleichen hat.