Erstellt werden Verkehrswertgutachten nach den Vorschriften von §193 (1) BauGB.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrechten). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Voraussetzungen

Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, wenn

  1. die für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem Baugesetzbuch,
  2. die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zuständigen Behörden,
  3. die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, oder
  4. Gerichte und Justizbehörden

es beantragen. Unberührt bleiben Antragsberechtigungen nach anderen Rechtsvorschriften.

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs.- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW).
  • Der Grundaufwand ist in Abhängigkeit von dem im Gutachten abschließend ermittelten Wert des begutachteten Objekts, bei Miet- und Pachtwerten vom zwölffachen des jährlichen Miet- oder Pachtwertes, zu bestimmen.
    • Wert bis einschließlich 1 Mio. Euro
      Gebühr: 0,2% vom Wert zuzüglich 1.400 Euro
    • Wert über 1 Milion Euro bis einschließlich 10 Millionen Euro
      Gebühr: 0,1% vom Wert zuzüglich 2.400 Euro
    • Wert über 10 Millionen. Euro
      Gebühr 0,03% vom Wert zuzüglich 9.400 Euro; es ist maximal ein Wert von 100 Millionen Euro, bei Miet- und Pachtwerten von zwei Millionen Euro anzusetzen.
  • Mehr- oder Minderaufwand ist über eine Zeitgebühr zu berücksichtigen.
  • Die Gebühren werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zurzeit 19%, erhoben.

Zahlungsweisen

  • Rechnung

    Die Ware wird mit einer Rechnung versendet, die der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist an den Händler zu begleichen hat.