Der Jagdschein ist in Deutschland die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Um die Jagd ausüben zu können, muss der Inhaber im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:

  • bestandene Jägerprüfung
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und 500.000 € für Personenschäden)
  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt

 

Unterlagen

  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines (siehe Online-Formular)
  • Versicherungsnachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 500.000 € Personenschäden / 50.000 € Sachschäden)


Bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheines oder einer Neuausstellung werden weiterhin noch folgende Unterlagen benötigt:

  • Prüfungszeugnis der abgelegten Jägerprüfung
  • Personalausweis
  • 1 Lichtbild
  • Selbstauskunft (siehe Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines)
  • falls vorhanden: Teilnahmebescheinigung
    • Kundige Person
    • Entnahme von Trichinenproben

 

Kosten

Der Jagdschein kann entweder als Tages-(14 Tage), Jahres- (ein, zwei oder drei Jahre), Jugend-, Falkner-, oder Ausländerjagdschein erteilt (gelöst) werden.

Jugendjagdschein:
Mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein erstmals erteilt werden: 

 

Verwaltungsgebühr

Jugendjagdschein für ein Jahr

20,00 €

Jugendjagdschein für zwei Jahre

30,00 €

Jugendjagdschein für drei Jahre

35,00 €

Jagdschein:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Erwachsenen-Jahres-Jagdschein beantragt werden: 

 

Verwaltungsgebühr

Jagdschein für ein Jahr

35,00 €

Jagdschein für zwei Jahre

50,00 €

Jagdschein für drei Jahre

65,00 €

 

 

Tagesjagdschein

15,00 €