Nachdem bereits in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Meilensteine für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung Warendorf gesetzt wurden, wurde am 23.03.2001 der erste Frauenförderplan, der auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LGG) vom 09.11.1999 erarbeitet wurde, vom Kreistag beschlossen.

Neben konkreten Vorgaben zum Inhalt des Frauenförderplans sieht das LGG auch die Erstellung eines Berichtes nach Ablauf des Frauenförderplans sowie die Fortschreibung des Frauenförderplans nach drei Jahren vor.

In der Fortschreibung werden neue Zielvorgaben und Orientierungsgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt und weitere Maßnahmen für die Zukunft formuliert.

Der Kreis Warendorf setzt sich damit weiterhin für die gezielte Förderung von Frauen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.

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Haupt- und Personalamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

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