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Kindeswohlgefährdung 

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn bestimmte Umstände die gesunde und positive Entwicklung eines Kindes akut oder dauerhaft beeinträchtigen oder gefährden können. Eine Gefährdung des Kindeswohls kann in Form von Vernachlässigung sowie durch körperliche, seelische oder sexuelle Misshandlung vorliegen.

Wenn Sie Anzeichen für eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen feststellen, wenden Sie sich bitte während der Dienstzeiten Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) unter der Telefonnummer 02581/53-5200.

Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie in akuten Notfällen die Polizei unter der Nummer 110. Diese benachrichtigt die Rufbereitschaft des Jugendamtes.

 

 

örtliche Zuständigkeit

Die Zuständigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind im Kreis Warendorf in viel Regionen aufgeteilt:

RB I - Warendorf
RB II - Ennigerloh, Drensteinfurt, Wadersloh
RB III - Telgte, Sendenhorst, Beelen
RB IV - Ostbevern, Everswinkel, Sassenberg

Dienstleistungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Herr Ansgar Kappelhoff

Sachgebietsleitung

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D1.115a (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

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