Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer eines Tages beantragt werden. Mit Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug automatisch als außer Betrieb gesetzt, ohne dass Sie im Nachhinein das Fahrzeug abmelden müssen.

Die Vorlage von Nummernschildern ist freiwillig. Soll das Fahrzeug am Tag der Zulassung nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, müssen bei der Zulassung keine Nummernschilder erstellt werden.

Wenn das Fahrzeug am Tag der Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, müssen die zugeteilten Kennzeichen geprägt und am Fahrzeug angebracht werden. Es werden keine Siegelplaketten verklebt.

Das Fahrzeug darf dann bis 00.00 Uhr des Tages der Zulassung mit den zugeteilten ungesiegelten Kennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden.

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat (Download siehe unten)

Rechtsgrundlagen

§ 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

Grundgebühr 45,90 €

 

Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen. 

Tageszulassung

Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer eines Tages beantragt werden. Mit Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug automatisch als außer Betrieb gesetzt, ohne dass Sie im Nachhinein das Fahrzeug abmelden müssen.

Die Vorlage von Nummernschildern ist freiwillig. Soll das Fahrzeug am Tag der Zulassung nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, müssen bei der Zulassung keine Nummernschilder erstellt werden.

Wenn das Fahrzeug am Tag der Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, müssen die zugeteilten Kennzeichen geprägt und am Fahrzeug angebracht werden. Es werden keine Siegelplaketten verklebt.

Das Fahrzeug darf dann bis 00.00 Uhr des Tages der Zulassung mit den zugeteilten ungesiegelten Kennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden.

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat (Download siehe unten)

Grundgebühr 45,90 €

 

Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen. 

Auto https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/119310/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689