Die Zulassung von Fahrzeugen auf eine minderjährige Person ist nur in den beiden nachfolgenden Fällen möglich:

1. Es soll ein Fahrzeug auf eine minderjährige schwerbehinderte Person zugelassen werden.

In diesem Fall benötigen wir die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten, deren Personalausweise und den Schwerbehindertenausweis.

2. Es soll ein Fahrzeug, wie z. B. ein Motorroller oder auch ein PKW auf eine minderjährige Person zugelassen werden.

Die Zulassung ist nur möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten der Zulassung zustimmen und wenn die minderjährige Person über die erforderliche Fahrerlaubnis für das Fahrzeug verfügt.

Unterlagen

  • Einwilligungserklärung
    Sollte es nur einen Erziehungsberechtigten geben, dann muss eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes vorgelegt werden.
  • Gültige Fahrerlaubnis

Für weitere Unterlagen, schauen Sie bitte in den jeweiligen Zulassungsvorgang.

Rechtsgrundlagen

§106 BGB

§107 BGB