Antragsseite Jugendhilfe und Schule/Offene Ganztagsschule
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die sich an einzelne Klassen richten oder klassen- und schulübergreifend umgesetzt werden. Darunter fallen Maßnahmen zur Förderung sozialer Kompetenzen – etwa durch Trainings zur Bearbeitung von Themen wie Mobbing – sowie Angebote, die Eltern aktiv in Erziehungs- und Präventionsprozesse einbeziehen.
Themenschwerpunkte können beispielsweise sein:
- Theaterpädagogische Angebote
- Angebote zur Förderung der Medienkompetenz
- Sexualpädagogische Angebote
- Erlebnispädagogische Angebote zur Förderung der Klassengemeinschaft
- Maßnahmen zur vertiefenden Berufsorientierung
- Maßnahmen zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt
- Mobbingprävention
- Training von sozialer Kompetenz
- Angebote der Mädchen- / Jungenarbeit bzw. Geschlechtersensible Angebote
Angebote müssen durch Mitarbeitende durchgeführt werden, die angemessen pädagogisch ausgebildet / geschult sind.
Wie wird gefördert?
Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Schulen, Schulträger oder OGS-Träger. Der Antrag ist bis einen Monat vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Dem Antrag sind eine Projektskizze (Projektbeschreibung, Stundenanzahl, Zielgruppe, Durchführende) sowie ein Finanzierungsplan beizufügen.
Nach Durchführung der Maßnahme ist innerhalb von 6 Wochen ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Gefördert werden i. d. R. bis zu 70% der im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden förderfähigen Kosten.
Zu förderfähigen Kosten zählen:
- Honorarkosten pro Zeitstunde
- Bis zu 25 € für Personen mit angemessener (pädagogischer) Aus- oder Weiterbildung oder sonstiger Eignung
- Bis zu 30 € für spezialisierte Fachkräfte
- Sachkosten bis 150 €
- Die Erstattung von Fahrtkosten erfolgt nach den landesweit geltenden Regelungen und ist auf eine maximale Entfernung von 100 km begrenzt.
Hinweis:
Der Kreis Warendorf kann die Verwendung der Förderung durch Einsicht in Bücher, Belege und Unterlagen prüfen. Diese sind fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme aufzubewahren.
Nicht zweckentsprechend verwendete oder zu viel gezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden.
Nachbewilligungen sind nur aus besonderen Gründen möglich, z. B. bei höherer Teilnehmendenzahl.
Auf Wunsch kann bei einer Fördersumme von über 250 € eine Abschlagszahlung gewährt werden, wenn der Antrag fristgerecht eingereicht wird.
Liegt die Förderung in einem einzelnen Fall über 5.000 €, ist der Antrag dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vorzulegen.
Für ausführlichere Informationen nutzen Sie den Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Warendorf.