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Was wird gefördert?

Um die Jugendarbeit der freien Träger bei ihren vielfältigen Aktivitäten zu unterstützen, gewährt der Kreis Warendorf Fördermittel für die folgenden Förderschwerpunkte:

1          Außerschulische Jugendarbeit

2          Projekte und Initiativen

3          Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern / Würdigung ehrenamtlichen Engagements

4          Eigene Maßnahmen in Kooperation mit Vereinen und Verbänden

 

Wie wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Freie Träger der Jugendhilfe. Der Antrag ist bis einen Monat vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Dem Antrag sind eine Projektskizze (Projektbeschreibung, Stundenanzahl, Zielgruppe, Durchführende) sowie ein Finanzierungsplan beizufügen.

Nach Durchführung der Maßnahme ist innerhalb von 6 Wochen ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Zuschüsse nach diesen Richtlinien werden i.d.R. für Teilnehmende aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises Warendorf gewährt, die im Jahr der Veranstaltung die angegebene untere oder obere Altersgrenze erreichen bzw. vollenden.

 

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen überwiegend religiöser, gewerkschaftlicher, parteipolitischer und sportlicher Art
  • Personenbezogenen Einzelförderungen
  • Anträge für Schulbegleitungen („I-Kräfte“)

Die Förderung von Ferienfreizeiten erfolgt im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung durch die Städte und Gemeinden

 

Hinweis:

Der Kreis Warendorf kann die Verwendung der Förderung durch Einsicht in Bücher, Belege und Unterlagen prüfen. Diese sind fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme aufzubewahren.

Nicht zweckentsprechend verwendete oder zu viel gezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden.

Nachbewilligungen sind nur aus besonderen Gründen möglich, z. B. bei höherer Teilnehmendenzahl.

Auf Wunsch kann bei einer Fördersumme von über 250 € eine Abschlagszahlung gewährt werden, wenn der Antrag fristgerecht eingereicht wird.

Liegt die Förderung in einem einzelnen Fall über 5.000 €, ist der Antrag dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vorzulegen.

 

 

Für ausführlichere Informationen nutzen Sie den Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Warendorf.