Warendorfer Modell
Das Warendorfer Modell, dass Sie hier einsehen können, wurde bereits vor einigen Jahrzehnten entwickelt, um für im Kreisgebiet geplante Eingriffsvorhaben nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz ein einfach anwendbares, auf die regionalen Bedürfnisse vor Ort zugeschnittenes Kompensationsmodell einsetzen zu können. Diese Möglichkeit ist in NRW naturschutzrechtlich eröffnet.
Es hat sich im Laufe der Jahre zu einem Standardmodell für nahezu alle Vorhaben und Planungen im Kreisgebiet entwickelt und wird auch von allen 13 Kommunen im Kreis für den Ausgleich der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch verwendet. Dies erleichtert die Abstimmung und auch die Verwendung von Kompensationsmaßnahmen und Ökokonten für beide Anwendungsbereiche.
Das Warendorfer Modell wird in regelmäßigen Abständen an neue Entwicklungen und Themenbereiche angepasst, um effektive Ergebnisse bei der Umsetzung der Naturschutz- und Biodiversitätsziele im Kreisgebiet zu erreichen.
Die überarbeitete Fassung 2021
- reagiert auf neue Themenfelder wie den Insektenschutz und die Schaffung von wertvollen Lebensräumen mit heimischen Wildblumen in der Landschaft,
- korrigiert Ungleichgewichte innerhalb der bisherigen Bewertungsmatrix, die aufgrund kontinuierlich steigender Bodenrichtwerte für Ackerflächen entstanden sind und
- bietet eine vereinfachte und effektive Unterstützung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bei aufwendigen Baumaßnahmen, aber auch bei der Sicherung dauerhafter Uferstreifen.
Erläuterungstext zum Modell
Die Erfahrungen im Themenfeld der Eingriffsregelung haben gezeigt, dass die bewusst kurz gefasste Fassung des Warendorfer Modells naturgemäß nicht alle Fragen zu seiner konkreten Anwendung beantworten konnte. Aus diesem Grund wird hier erstmalig ein Erläuterungstext vorgelegt, der kontinuierlich zusammen mit dem Modell aktualisiert werden soll.
Hierdurch soll Bauherren, Planern, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kommunen und Behörden eine sichere und selbstständige Anwendung des Modells ermöglicht werden.