Nach dem Bestattungsgesetz NRW ist vor einer Feuerbestattung oder einer Überführung des Leichnams ins Ausland eine weitere ärztliche Leichenschau erforderlich. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Sterbe- bzw. Auffindungs- oder Einäscherungsortes. Nach Beauftragung durch den Bestatter führen die Ärztinnen / Ärzte des Gesundheitsamtes die amtsärztliche Leichenschau in den Räumen des Bestattungsunternehmens oder eines Krankenhauses durch. Die amtsärztliche Leichenschau ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Warendorf erhoben.