Prüfungsunfähigkeit / Gewährung von Nachteilsausgleichen
Untersuchungen zur Prüfungsunfähigkeit und zur Gewährung von Nachteilsausgleichen im Rahmen einer Staatsprüfung werden durchgeführt, wenn das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich, d.h. per Gesetz oder Rechtsverordnung, vorgeschrieben ist.
Wenn Sie im Kreis Warendorf Ihren ersten oder zweiten Wohnsitz haben, ist das Gesundheitsamt Warendorf für Sie zuständig.
Einen Termin können Sie kurzfristig telefonisch oder per Email vereinbaren.
Zur amtsärztlichen Untersuchung bringen Sie bitte ein aktuelles aussagekräftiges haus- oder fachärztliches Attest und ggf. weitere medizinische Unterlagen mit.
Zum Termin müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- gültiger Personalausweis
- Martrikelnummer (sofern vorhanden)
- Anschrift des zuständigen Prüfungsamtes
- Einladungsschreiben zur Prüfung
- Attest des behandelnden Arztes
- Ggf. weitere medizinische Unterlagen
Das amtsärztliche Zeugnis ist gebührenpflichtig.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- Martrikelnummer (sofern vorhanden)
- Anschrift des zuständigen Prüfungsamtes
- Einladungsschreiben zur Prüfung
- Attest des behandelnden Arztes
- Ggf. weitere medizinische Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)
Kosten
Es werden Kosten nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.