Zur Behandlung von häuslichem Abwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich.

Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren für Kleinkläranlagen
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.

Wartung von Kleinkläranlagen – Fachkunde
Die regelmäßige Wartung von Kleinkläranlagen ist wichtig für eine optimale Reinigungsleistung der Anlagen und somit für den Gewässerschutz.

Nach den Regeln der Technik (z. B. DIN 4261 Teil 1 "Kleinkläranlagen – Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung") ist die regelmäßige Wartung durch einen Fachkundigen durchzuführen.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem Erlass vom 18.09.2008 erstmalig Anforderungen an den Fachkundigen – die Person, die die Wartung durchführt – formuliert. Fachkundig für die Wartung von Kleinkläranlagen sind danach Personen, die einen Fachkundekurs besucht haben und im Besitz eines Fachkundenachweises sind.

Seit dem 01.01.2011 dürfen Kleinkläranlagen im Kreis Warendorf nur noch von fachkundigen Personen gewartet werden.

Firmen mit fachkundigen Mitarbeitern, die gegenüber dem Kreis Warendorf den Fachkunde-Nachweis erbracht haben, können Sie unter Dokumente --> Tabelle der Fachkundigen entnehmen.

 

Unterlagen

  • Antragsvordruck
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Grundkartenausschnitt i.M. 1:25.000
  • aktuelle Flurkarte i.M. 1:2.000
  • Lageplan i.M. 1:500
  • Systemzeichnung/Datenblatt der Kleinkläranlage

Rechtsgrundlagen

Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz

Kosten

Die Gebühren richten sich nach den einzelnen Genehmigungs- und Erlaubnistatbeständen. Sie betragen zwischen 100 € und 700 €.