Betrieb von Wärmepumpen
Bei dem Betrieb von Wärmepumpen unterscheidet man Verfahren,
- bei denen Wärme aus dem Grundwasser gewonnen wird und
- bei denen Wärme aus dem Erdreich gewonnen wird.
Der Betrieb von Wärmepumpen ist eine Gewässerbenutzung. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren erteilt wird.
Besondere Anforderungen sind bei Maßnahmen
- in Wasserschutzgebieten,
- in Überschwemmungsgebieten und
- in Landschaftsschutzgebieten
zu berücksichtigen. Ggfls. kann auch eine Versagung der Gewässerbenutzung ausgesprochen werden.
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.
Rechtsgrundlage
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz
- Gebührengesetz NRW
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
Formulare
Unterlagen
- Antrag nach Formblatt (3-fach)
- Übersichtskarte i.M. 1:25.000 (Messtischblatt mit Markierung des Benutzungsortes)
- Flurkarte i.M. 1:1.000, 1:2.000 oder 1:2.500 mit genauer Einzeichnung der Lage der Brunnen sowie der benutzten Grundstücke
- Lageplan i.M. 1:100 oder 1.500 mit Einzeichnung der Lage der Brunnen und der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen
- Schichtenverzeichnis und Brunnenschnitt des/der Brunnen
- Angabe der Pumpendaten (siehe Vordruck ‚Pumpendaten‘)
- Technische Unterlagen der geplanten bzw. vorhandenen wassertechnischen Anlage
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Wärmeentzugsleistung (Kälteleistung) der Anlage in kW/Jahr, mindestens jedoch 200 €.