Bei dem Betrieb von Wärmepumpen unterscheidet man Verfahren,

  • bei denen Wärme aus dem Grundwasser gewonnen wird und
  • bei denen Wärme aus dem Erdreich gewonnen wird.

Der Betrieb von Wärmepumpen ist eine Gewässerbenutzung. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren erteilt wird.
Besondere Anforderungen sind bei Maßnahmen

  • in Wasserschutzgebieten,
  • in Überschwemmungsgebieten und
  • in Landschaftsschutzgebieten

zu berücksichtigen. Ggfls. kann auch eine Versagung der Gewässerbenutzung ausgesprochen werden.

Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.

Rechtsgrundlage

  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Landeswassergesetz
  • Gebührengesetz NRW
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

 

Formulare

Unterlagen

  • Antrag nach Formblatt (3-fach)
  • Übersichtskarte i.M. 1:25.000 (Messtischblatt mit Markierung des Benutzungsortes)
  • Flurkarte i.M. 1:1.000, 1:2.000 oder 1:2.500 mit genauer Einzeichnung der Lage der Brunnen sowie der benutzten Grundstücke
  • Lageplan i.M. 1:100 oder 1.500 mit Einzeichnung der Lage der Brunnen und der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen
  • Schichtenverzeichnis und Brunnenschnitt des/der Brunnen
  • Angabe der Pumpendaten (siehe Vordruck ‚Pumpendaten‘)
  • Technische Unterlagen der geplanten bzw. vorhandenen wassertechnischen Anlage

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Wärmeentzugsleistung (Kälteleistung) der Anlage in kW/Jahr, mindestens jedoch 200 €.

Betrieb von Wärmepumpen

Bei dem Betrieb von Wärmepumpen unterscheidet man Verfahren,

  • bei denen Wärme aus dem Grundwasser gewonnen wird und
  • bei denen Wärme aus dem Erdreich gewonnen wird.

Der Betrieb von Wärmepumpen ist eine Gewässerbenutzung. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren erteilt wird.
Besondere Anforderungen sind bei Maßnahmen

  • in Wasserschutzgebieten,
  • in Überschwemmungsgebieten und
  • in Landschaftsschutzgebieten

zu berücksichtigen. Ggfls. kann auch eine Versagung der Gewässerbenutzung ausgesprochen werden.

Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.

Rechtsgrundlage

  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Landeswassergesetz
  • Gebührengesetz NRW
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

 

Formulare

  • Antrag nach Formblatt (3-fach)
  • Übersichtskarte i.M. 1:25.000 (Messtischblatt mit Markierung des Benutzungsortes)
  • Flurkarte i.M. 1:1.000, 1:2.000 oder 1:2.500 mit genauer Einzeichnung der Lage der Brunnen sowie der benutzten Grundstücke
  • Lageplan i.M. 1:100 oder 1.500 mit Einzeichnung der Lage der Brunnen und der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen
  • Schichtenverzeichnis und Brunnenschnitt des/der Brunnen
  • Angabe der Pumpendaten (siehe Vordruck ‚Pumpendaten‘)
  • Technische Unterlagen der geplanten bzw. vorhandenen wassertechnischen Anlage

Die Gebühr richtet sich nach der Wärmeentzugsleistung (Kälteleistung) der Anlage in kW/Jahr, mindestens jedoch 200 €.

Wärmepumpen, Wasserrechtliche Erlaubnis https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/267/show
Amt für Umweltschutz und Straßenbau
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6600
Fax 02581 53-6699

Herr

Frank

Plagge

E2.126 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6623
frank.plagge@kreis-warendorf.de

Herr

Axel

Thye

D2.92 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6628
axel.thye@kreis-warendorf.de