Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der Planfeststellung, die den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entspricht. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann an Stelle des Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
Hinweise:
Grundsätzlich darf ein Gewässerausbau nur dann erfolgen, wenn

  • eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit , insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen, vor allem in Auwäldern nicht zu erwarten sind oder
  • andere Anforderungen nach diesem Gesetz oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden.

Gewässer sind so auszubauen, dass

  • das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert wird,
  • naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt werden,
  • natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben und
  • sonstige nachteiligen Veränderungen des Zustands des Gewässers vermieden werden.

Verfahren:
Anträge sind schriftlich an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.


Rechtsgrundlage

  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Landschaftsgesetz

 

Formulare

Unterlagen

  • Antrag [Formblatt und/oder Begleitbogen Hochwasserrückhaltebecken]
  • Erläuterungsbericht
  • mit Angaben zur Lage des Gewässers und der Gemarkung, der Flur und des Flurstückes
  • mit Angaben über den vorhandenen Grundwasserstand
  • mit Angaben über Art, Umfang und Zweck des beabsichtigten Vorhabens,
  • bei Teichanlagen mit Angabe der bespannten Wasserfläche und des Teichvolumens,
  • bei Fließgewässern mit Angaben zur Abflussleistung HQ 2, 5, 10 und 100 (Daten können bei der Bezirksregierung Münster abgefragt werden), des Einzugsgebietes des Gewässers und der Beschreibung des Abflussprofils und des Fließgewässers (Zustand, Leitbild, Fließgewässertyp,…)
  • mit Berechnung der zu beseitigenden Bodenmassen und mit Angaben zum Verbleib des Bodenaushubes
  • mit Name(n) und Anschrift(en) des/der Grundstückeigentümer(s), falls der Antragsteller nicht selbst Grundstückeigentümer ist oder falls Fremdflächen von dem Vorhaben berührt werden, Einverständniserklärung der (benachbarten) Grundstückseigentümer erforderlich
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Artenschutzprüfung (Formblätter A und B)
  • Übersichtsplan i. M. 1:25.000 mit Markierung des Gewässers
  • Lageplan i. M. 1:200 oder 1:500 (s. nachfolgende Erläuterungen)
  • Längs- und Querprofile (s. nachfolgende Erläuterungen)
  • Lageplan
    Der Lageplan ist auf der Grundlage der Flurkarte anzufertigen. Die zeichnerische Darstellung des Vorhabens muss den Umfang und das Ausmaß der Anlage klar erkennen lassen. Dies gilt insbesondere auch für geplante Anpflanzungen und für die Erstellung von Flachwasser- und Tiefwasserzonen. 
  • Längs- und Querprofile
    Die geplanten Böschungsneigungen und Wasserstände müssen aus den Schnittzeichnungen erkennbar sein. Erdwälle, Grundstücksaufhöhungen und dergleichen sind ebenfalls maßstabsgerecht darzustellen.
  • Darstellung der Ausgleichsflächen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 6 Landschaftsgesetz

Bei größeren Vorhaben, wie z.B. der Renaturierung eines Gewässers, können weitere Planunterlagen und Berechnungen nach Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz erforderlich werden. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Antragsunterlagen ein Abstimmungsgespräch mit dem Amt für Umweltschutz zu führen.

Kosten

  • Für das Planfeststellungsverfahren:
    Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Baukosten. Sie betragen 0,2 v.H. der Baukosten, mindestens jedoch 1.100 € 
  • Für das Plangenehmigungsverfahren:
    80 v.H. der Gebühren für ein Planfeststellungsverfahren, mindestens jedoch 900 €
Gewässerausbau nach § 68 WHG

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der Planfeststellung, die den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entspricht. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann an Stelle des Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
Hinweise:
Grundsätzlich darf ein Gewässerausbau nur dann erfolgen, wenn

  • eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit , insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen, vor allem in Auwäldern nicht zu erwarten sind oder
  • andere Anforderungen nach diesem Gesetz oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden.

Gewässer sind so auszubauen, dass

  • das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert wird,
  • naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt werden,
  • natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben und
  • sonstige nachteiligen Veränderungen des Zustands des Gewässers vermieden werden.

Verfahren:
Anträge sind schriftlich an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.


Rechtsgrundlage

  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Landschaftsgesetz

 

Formulare

  • Antrag [Formblatt und/oder Begleitbogen Hochwasserrückhaltebecken]
  • Erläuterungsbericht
  • mit Angaben zur Lage des Gewässers und der Gemarkung, der Flur und des Flurstückes
  • mit Angaben über den vorhandenen Grundwasserstand
  • mit Angaben über Art, Umfang und Zweck des beabsichtigten Vorhabens,
  • bei Teichanlagen mit Angabe der bespannten Wasserfläche und des Teichvolumens,
  • bei Fließgewässern mit Angaben zur Abflussleistung HQ 2, 5, 10 und 100 (Daten können bei der Bezirksregierung Münster abgefragt werden), des Einzugsgebietes des Gewässers und der Beschreibung des Abflussprofils und des Fließgewässers (Zustand, Leitbild, Fließgewässertyp,…)
  • mit Berechnung der zu beseitigenden Bodenmassen und mit Angaben zum Verbleib des Bodenaushubes
  • mit Name(n) und Anschrift(en) des/der Grundstückeigentümer(s), falls der Antragsteller nicht selbst Grundstückeigentümer ist oder falls Fremdflächen von dem Vorhaben berührt werden, Einverständniserklärung der (benachbarten) Grundstückseigentümer erforderlich
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Artenschutzprüfung (Formblätter A und B)
  • Übersichtsplan i. M. 1:25.000 mit Markierung des Gewässers
  • Lageplan i. M. 1:200 oder 1:500 (s. nachfolgende Erläuterungen)
  • Längs- und Querprofile (s. nachfolgende Erläuterungen)
  • Lageplan
    Der Lageplan ist auf der Grundlage der Flurkarte anzufertigen. Die zeichnerische Darstellung des Vorhabens muss den Umfang und das Ausmaß der Anlage klar erkennen lassen. Dies gilt insbesondere auch für geplante Anpflanzungen und für die Erstellung von Flachwasser- und Tiefwasserzonen. 
  • Längs- und Querprofile
    Die geplanten Böschungsneigungen und Wasserstände müssen aus den Schnittzeichnungen erkennbar sein. Erdwälle, Grundstücksaufhöhungen und dergleichen sind ebenfalls maßstabsgerecht darzustellen.
  • Darstellung der Ausgleichsflächen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 6 Landschaftsgesetz

Bei größeren Vorhaben, wie z.B. der Renaturierung eines Gewässers, können weitere Planunterlagen und Berechnungen nach Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz erforderlich werden. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Antragsunterlagen ein Abstimmungsgespräch mit dem Amt für Umweltschutz zu führen.

  • Für das Planfeststellungsverfahren:
    Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Baukosten. Sie betragen 0,2 v.H. der Baukosten, mindestens jedoch 1.100 € 
  • Für das Plangenehmigungsverfahren:
    80 v.H. der Gebühren für ein Planfeststellungsverfahren, mindestens jedoch 900 €
Herstellung, Beseitigung und Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/269/show
Amt für Umweltschutz und Straßenbau
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6600
Fax 02581 53-6699

Herr

Klaus

Kiskemper

D2.93 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6620
klaus.kiskemper@kreis-warendorf.de

Frau

Christiane

Vogel

E2.120 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6626
christiane.vogel@kreis-warendorf.de

Herr

Andreas

Kortenbreer

E2.120 (Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6627
andreas.kortenbreer@kreis-warendorf.de

Frau

Johanna

Hagedorn

E2. 121 Kreishaus (2. Etage)

02581 53-6630
johanna.hagedorn@kreis-warendorf.de