Die Förderung von Grundwasser zur Versorung mit Trink- und Brauchwasser oder zur Speisung von Teichanlagen ist eine Gewässerbenutzung. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahre erteilt wird.
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.

Rechtsgrundlage

  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Landeswassergesetz

 

Formulare

Unterlagen

  • Antrag nach Formblatt
  • Übersichtskarte i.M. 1:25.000 (Messtischblatt mit Markierung des Benutzungsortes)
  • Flurkarte i.M. 1:1.000, 1:2.000 oder 1:2.500 mit genauer Einzeichnung der Lage der Brunnen sowie der benutzten Grundstücke
  • Lageplan i.M. 1:100 oder 1.500 mit Einzeichnung der Lage der Brunnen und der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen
  • Schichtenverzeichnis und Brunnenschnitt des/der Brunnen
  • Angabe der Pumpendaten (siehe Vordruck ‚Pumpendaten‘)
  • Technische Unterlagen der geplanten bzw. vorhandenen wassertechnischen Anlage

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach den beantragten Förderungs- bzw. Entnahmemenge, mindestens jedoch 200 €.

Grundwasserförderung

Die Förderung von Grundwasser zur Versorung mit Trink- und Brauchwasser oder zur Speisung von Teichanlagen ist eine Gewässerbenutzung. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahre erteilt wird.
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.

Rechtsgrundlage

  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Landeswassergesetz

 

Formulare

  • Antrag nach Formblatt
  • Übersichtskarte i.M. 1:25.000 (Messtischblatt mit Markierung des Benutzungsortes)
  • Flurkarte i.M. 1:1.000, 1:2.000 oder 1:2.500 mit genauer Einzeichnung der Lage der Brunnen sowie der benutzten Grundstücke
  • Lageplan i.M. 1:100 oder 1.500 mit Einzeichnung der Lage der Brunnen und der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen
  • Schichtenverzeichnis und Brunnenschnitt des/der Brunnen
  • Angabe der Pumpendaten (siehe Vordruck ‚Pumpendaten‘)
  • Technische Unterlagen der geplanten bzw. vorhandenen wassertechnischen Anlage

Die Gebühr richtet sich nach den beantragten Förderungs- bzw. Entnahmemenge, mindestens jedoch 200 €.

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/280/show
Amt für Umweltschutz und Straßenbau
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6600
Fax 02581 53-6699

Frau

Heike

Frerich

E2.124 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6621
heike.frerich@kreis-warendorf.de

Herr

Klaus

Kiskemper

D2.93 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6620
klaus.kiskemper@kreis-warendorf.de

Herr

Frank

Plagge

E2.126 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6623
frank.plagge@kreis-warendorf.de

Frau

Beate

König

E2.125 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6622
beate.koenig@kreis-warendorf.de

Herr

Axel

Thye

D2.92 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6628
axel.thye@kreis-warendorf.de

Frau

Silvia

Stevens

E2.125 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6625
silvia.stevens@kreis-warendorf.de