Die Förderung von Grundwasser zur Versorung mit Trink- und Brauchwasser oder zur Speisung von Teichanlagen ist eine Gewässerbenutzung. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahre erteilt wird.
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.

Rechtsgrundlage

  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Landeswassergesetz

 

Formulare

Unterlagen

  • Antrag nach Formblatt
  • Übersichtskarte i.M. 1:25.000 (Messtischblatt mit Markierung des Benutzungsortes)
  • Flurkarte i.M. 1:1.000, 1:2.000 oder 1:2.500 mit genauer Einzeichnung der Lage der Brunnen sowie der benutzten Grundstücke
  • Lageplan i.M. 1:100 oder 1.500 mit Einzeichnung der Lage der Brunnen und der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen
  • Schichtenverzeichnis und Brunnenschnitt des/der Brunnen
  • Angabe der Pumpendaten (siehe Vordruck ‚Pumpendaten‘)
  • Technische Unterlagen der geplanten bzw. vorhandenen wassertechnischen Anlage

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach den beantragten Förderungs- bzw. Entnahmemenge, mindestens jedoch 200 €.