Abgrabungen zur Gewinnung von Sand und Kalkstein
Steinbruch im Abbaubetrieb
Unter Abgrabungen versteht man die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen. Im Kreis Warendorf werden solche Abgrabungen in den Bereichen der Städte Beckum und Ennigerloh durch die Zementindustrie zum Abbau von Kalkstein und in den Bereichen der Städte Warendorf und Sassenberg sowie der Gemeinde Wadersloh zur Gewinnung von Sand betrieben.

Kalkstein wird dabei bis in Bodenschichten von etwa 40 m Tiefe abgebaut. Beim Sand erfolgt sowohl ein Abbau oberhalb des Grundwasserspiegels (Flachentsandung) als auch bis in tiefere Schichten unterhalb des Grundwasserspiegels (Tiefentsandung).

Die Abgrabungen werden nach Abgrabungsgesetz genehmigt oder nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz zugelassen. Im Regelfall ist der Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, für die Erteilung der Genehmigung bzw. die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zuständig.

Im Zulassungsverfahren werden neben den Abgrabungsrechten auch die Pflichten zur Wiederherrichtung des beanspruchten Grundstücks bzw. zum Ausgleich des erfolgten Eingriffs in Natur und Landschaft festgelegt.
Die Planungen werden im Vorfeld mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. In den Zulassungsverfahren werden auch die Öffentlichkeit und insbesondere der Kreis der betroffenen Nachbarschaft beteiligt.

Rechtsgrundlage

  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Abgrabungsgesetz

Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) unter der Rubrik "Gesetze, Regelwerke und mehr".

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Volumen des zum Abbau zugelassenen Bodenschatzes und ggf. nach dem Volumen des wieder einzubauenden Auffüllmaterials.

Zuständige Stelle

Amt für Umweltschutz und Straßenbau
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf