Vorsorge zur Erhaltung der Bodenfunktionen
Das Thema "Bodenschutz" wurde bis Ende der 1990er Jahre vorrangig im Zusammenhang mit Altlasten behandelt. Mit der
Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) hat der Bodenschutz im Jahre 1998 eine neue, deutlich erweiterte gesetzliche Grundlage erhalten. Ergänzend hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 2000 ein Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NRW) erlassen.
Neben der Altlastenbearbeitung kommt dem vorsorgenden Bodenschutz heute eine besondere Bedeutung zu. Dessen Ziel ist es, wichtige natürliche Bodenfunktionen z.B. als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu sichern oder wiederherzustellen. Bei Einwirkungen auf den Boden sind Beeinträchtigungen seiner Funktionen so weit wie möglich zu vermeiden.
Zukünftig wird zur Erhaltung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen in stärkerem Maße auch bei der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren auf eine Minimierung des Flächenverbrauchs für Siedlungs- und Verkehrsflächen zu achten sein. Das bedeutet z. B., dass vorrangig stillgelegte Gewerbeflächen wieder nutzbar zu machen und befestigte Flächen zu entsiegeln sind.
Neben der Altlastenbearbeitung kommt dem vorsorgenden Bodenschutz heute eine besondere Bedeutung zu. Dessen Ziel ist es, wichtige natürliche Bodenfunktionen z.B. als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu sichern oder wiederherzustellen. Bei Einwirkungen auf den Boden sind Beeinträchtigungen seiner Funktionen so weit wie möglich zu vermeiden.
Zukünftig wird zur Erhaltung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen in stärkerem Maße auch bei der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren auf eine Minimierung des Flächenverbrauchs für Siedlungs- und Verkehrsflächen zu achten sein. Das bedeutet z. B., dass vorrangig stillgelegte Gewerbeflächen wieder nutzbar zu machen und befestigte Flächen zu entsiegeln sind.
Rechtsgrundlage
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Landesbodenschutzgesetz
- Bundesbodenschutzverordnung