Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Die Niederlassungserlaubnis wird zum Zwecke der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet erteilt. Sie gilt unbefristet, auch wenn der für die Niederlassungserlaubnis verwendete elektronische Aufenthaltstitel eine technische Gültigkeitsdauer von maximal bis zu zehn Jahren besitzt. Sofern der Inhaber einer Niederlassungserlaubnis ein neues Reisedokument erhält (Reisepass oder deutsches Passersatzpapier), wird die Niederlassungserlaubnis lediglich übertragen, ohne dass die Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft werden. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt sowohl zur Ausübung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer als auch zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Die Niederlassungserlaubnis kann als die rechtlich stärkste Form des Aufenthaltstitels bezeichnet werden.

 

Die allgemeine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG setzt unter anderem voraus, dass der Ausländer oder die Ausländerin seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen wie die dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts, der Aufbau einer Altersvorsorge sowie Integrationsbemühungen nachgewiesen werden. Eine genaue Übersicht finden sie unter den Punkten Voraussetzungen und Unterlagen.

 

Neben der allgemeinen Niederlassungserlaubnis bestehen –abhängig vom Aufenthaltszweck- auch andere Möglichkeiten der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Jedes dieser unbefristeten Rechte hat in Teilen besondere Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Diese werden hier im Einzelnen nicht dargestellt.

Voraussetzungen

Sie können im Regelfall eine allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis

  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)

  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Test "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest)

  • mindestens 60 Monate Einzahlungen in die Rentenversicherung oder vergleichbare Altersvorsorge

  • keine beachtlichen Straftaten

  • vollständige Klärung der Identität

Unterlagen

  • aktueller und gültiger Nationalpass
  • nebenstehende Arbeitgeberbescheinigung / wenn Sie selbstständig sind die nebenstehende Nettobescheinigung
  • aktueller Rentenversicherungsverlauf (keine Renteninformation)
  • nebenstehende Vermieterbescheinigung / sollten Sie über Wohneigentum verfügen dann nebenstehende Selbstauskunft zum Wohneigentum
  • B1-Sprachzertifikat eines vom Bundesamt für Migrations und Flüchtlige anerkannte Stelle
  • erfolgreich abgelegter Test "Leben in Deutschland" alternativ Einbürgerungstest

 

Wichtiger Hinweis

Bitte reichen Sie die Unterlagen nur in Kopie ein. Bitte sehen Sie davon ab, unaufgefordert Dokumente im Original einzureichen. Falls ein Dokument im Original benötigt wird, werden Sie von Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter darauf hingewiesen!

Fristen

Ein fristgerechter Antrag liegt vor, wenn dieser vor Ablauf des zuletzt erteilten Aufenthaltstitels (Visum, Aufenthaltserlaubnis) gestellt wurde.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Art Gebühr Rechtsgrundlage
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis (NE) (ausgenommen NE gem. § 18c Abs. 3 AufenthG und NE gem. § 21 Abs. 4 AufenthG) 113,00 € § 44 Nr. 3 AufenthG

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung

    Zahlungsform, bei der der Schuldner dem Gläubiger Bargeld übergibt.

  • Bargeldlose Zahlung

    Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.