Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (BauO NRW 2018)
Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann. Durch eine Baulast kann z. B. die Erschließung über ein fremdes (Nachbar-) Grundstück gesichert werden oder eine fehlende Abstandsfläche (die nach der Bauordnung auf dem Baugrundstück selber liegen müsste) auf das Nachbargrundstück "verschoben" werden. Auch eine (fiktive) Grundstücksvereinigung zur Verwirklichung eines Bauvorhabens auf mehreren Flurstücken, was nach der Bauordnung nicht zulässig wäre, ist möglich.
Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes. Informieren Sie sich daher vor Erwerb eines Grundstücks durch Einsichtnahme des Baulastenverzeichnisses, ob und ggfls. welche Art von Baulast für das Grundstück eingetragen ist.
Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf führt die Baulastenverzeichnisse für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf. Für Auskünfte aus den Baulastenvezeichnissen einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung.
- Frau Tanja Brüggemann (Zuständig für Ostbevern, Sassenberg, Wadersloh)
- Frau Christiane Offers (Zuständig für Beelen, Ennigerloh)
- Frau Stephanie Vennemann (Zuständig für Telgte)
- Frau Tina Werner (Zuständig für Drensteinfurt, Everswinkel, Sendenhorst)
E-Mail: baulasten@kreis-warendorf.de
Beachten Sie:
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden nur der Grundstückseigentümerin / dem Grundstückseigentümer bzw. Personen mit entsprechender Vollmacht erteilt.
Unterlagen
- gegebenenfalls Vollmacht zur Einsichtnahme, erteilt durch die derzeitige Grundstückseigentümerin, dem derzeitigen Grundstückeigentümer bzw. den derzeitigen Grundstückseigentümern
Kosten
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß Tarifstelle 2.5.6.3 bzw 2.5.6.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grund-/Flurstücke, für die eine Auskunft erteilt werden soll. Sie betragen je Grund-/Flurstück 50,00 EUR, höchstens jedoch 150,00 EUR.
Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.
Viele Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sehen Rahmen vor. Zur gleichmäßigen Ausschöpfung dieser Rahmensätze im gesamten Kreis Warendorf haben sich alle Unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte Ahlen, Beckum, Oelde, Warendorf sowie der Kreis Warendorf) auf Richtlinien zur Anwendung der Gebührenrahmensätze verständigt. Die Gebührensätze können hier eingesehen werden.