Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (BauO NRW 2018)
Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann. Durch eine Baulast kann z. B. die Erschließung über ein fremdes (Nachbar-) Grundstück gesichert werden oder eine fehlende Abstandsfläche (die nach der Bauordnung auf dem Baugrundstück selber liegen müsste) auf das Nachbargrundstück "verschoben" werden. Auch eine (fiktive) Grundstücksvereinigung zur Verwirklichung eines Bauvorhabens auf mehreren Flurstücken, was nach der Bauordnung nicht zulässig wäre, ist möglich.
Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb oder Verkauf eines Grundstückes. Informieren Sie sich daher insbesondere vor Erwerb eines Grundstücks durch Einsichtnahme des Baulastenverzeichnisses, ob und ggfls. welche Art von Baulasten für das Grundstück eingetragen sind.
Weitere Informationen zum Thema Baulasten finden Sie auf den Themenseiten des Bauportal.NRW.
Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf führt die Baulastenverzeichnisse für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf. Für Auskünfte aus den Baulastenvezeichnissen einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung. Beim Kreis Warendorf sind folgende Mitarbeiterinnen zuständig:
- Frau Tanja Brüggemann (für Ostbevern, Sassenberg, Wadersloh)
- Frau Christiane Offers (für Beelen, Ennigerloh)
- Frau Stephanie Vennemann (für Telgte)
- Frau Tina Werner (für Drensteinfurt, Everswinkel, Sendenhorst)
E-Mail: baulasten@kreis-warendorf.de
Beachten Sie:
Neben den Kraft Gesetzes berechtigten Öffentlich-bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) werden Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis nur der Grundstückseigentümerin / dem Grundstückseigentümer bzw. Personen mit entsprechender Vollmacht erteilt.
Kosten:
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß der Tarifstellen 3.1.5.6 ff. des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grund-/Flurstücke, für die eine Auskunft erteilt werden soll. Sie betragen je Grund-/Flurstück 50,00 EUR, höchstens jedoch 150,00 EUR.
Viele Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sehen Rahmen vor. Zur gleichmäßigen Ausschöpfung dieser Rahmensätze im gesamten Kreis Warendorf haben sich alle Unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte Ahlen, Beckum, Oelde, Warendorf sowie der Kreis Warendorf) auf Richtlinien zur Anwendung der Gebührenrahmensätze verständigt. Die Gebührensätze können hier eingesehen werden.
Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück. Nutzen Sie für die Auskunft einen Online-Antragsassistenten (z.B. den unten angegebenen Online-Antragsassistenten oder den Antragsassistenten auf dem Bauportal.NRW), wird eine reduzierte Gebühr in Höhe von 20,00 EUR je Flurstück erhoben.
Bearbeitungsdauer
Der Antragsassistent durchläuft einen automatisierten Prüfungsprozess. Sollte/n sich keine Baulast/en auf dem angefragten Flurstück/en befinden, erhalten Sie in der Regel binnen 30 Minuten eine automatisierte Rückmeldung an die angegeben Emailadresse. Bei bestehenden Belastungen wird Ihr Antrag an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter im Bauamt des Kreises Warendorf weitergeleitet. In diesen Fällen erhalten Sie die Auskunft in der Regel binnen 1-2 Arbeitstagen.
Unterlagen
- gegebenenfalls Vollmacht zur Einsichtnahme, erteilt durch die derzeitige Grundstückseigentümerin, dem derzeitigen Grundstückeigentümer bzw. den derzeitigen Grundstückseigentümern
Rechtsgrundlagen
- § 85 BauO NRW 2018
- Anlage 03 in der Anlage der AVwGebO NRW
- Gebührensatzung des Kreises Warendorf vom 07.04.2025