Neuausstellung eines Aufenthaltstitels / Verlust eines Aufenthaltstitels
Der elektronische Aufenthaltstitel hat eine maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren. Insbesondere im Falle eines unbefristeten Rechtes (Niederlassungserlaubnis) ist spätestens nach Ablauf von 10 Jahren ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel auszustellen. Dabei werden die Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis nicht neu geprüft sondern lediglich ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (die Karte) ausgestellt.
Sofern die Passnummer noch auf der Niederlassungserlaubnis vermerkt ist, sollten Sie die Neuausstellung beantragen, wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben.
Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis benötigen in der Regel nur dann eine Neuausstellung, wenn sich Ihre persönlichen Daten oder der eingetragene Nationalpass geändert haben und die Aufenthaltserlaubnis noch längere Zeit gültig ist.
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben oder der Verdacht besteht, dass er Ihnen gestohlen wurde, ist eine Neuausstellung ebenfalls dringend zu empfehlen. Bei Diebstahlsverdacht empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei.
Unterlagen
- Kopie Ihres aktuellen Passes
- sofern vorhanden, die Anzeige bei der Polizei (bei Diebstahl des Dokumentes)
Es empfiehlt sich einen Einkommensnachweis dem Antrag beizufügen. Dies kann die letzte Lohn-/oder Gehaltsabrechnung sein oder aber eine Kopie des aktuellen Sozialhilfebescheides. Dieses Dokument ist ausschließlich für die Festsetzung der Gebühr erforderlich.
Wichtiger Hinweis
Bitte reichen Sie die Unterlagen nur in Kopie ein. Bitte sehen Sie davon ab, unaufgefordert Dokumente im Original einzureichen. Falls ein Dokument im Original benötigt wird, werden Sie von Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter darauf hingewiesen!
Fristen
- Inhaber einer Niederlassungserlaubnis sollten nach Ablauf der Kartennutzungsdauer (10 Jahre) eine Neuausstellung beantragen.
- Inhabern einer Niederlassungserlaubnis, in der noch die Passnummer / Passgültigkeit eingetragen ist, wird empfohlen, bei Ausstellung eines neuen Passes die Neuausstellung zu beantragen.
- Inhabern einer befristeten Aufenthaltserlaubnis wird empfohlen, bei Änderung der Personalien (z.B. Heirat mit Namensänderung) die Neuausstellung zu beantragen. Im Zweifelsfall sollte eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Bei Verlust oder Diebstahl des Dokumentes sollte unverzüglich nach Feststellung die Ausländerbehörde kontaktiert werden, damit das betroffene Dokument zusätzlich gesperrt werden kann.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Art | Gebühr | Rechtsgrundlage |
Für die Neuausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels | 67,00 € | § 45c Abs. 1 AufenthV |
Für die Neuausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels für Minderjährige | 33,50 € | § 45c Abs. 1 AufenthV i. V. m. § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthV |
Für die Neuausstellung einer Aufenthaltskarte / Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetzes/EU | 37,00 € | § 47 Abs. 3 S. 1 AufenthV |
Für die Neuausstellung einer Aufenthaltskarte / Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetzes/EU - unter 24 Jahre | 22,80 € | § 47 Abs. 3 S. 2 AufenthV |
Eventuelle Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung werden bei der Bearbeitung des Antrags geprüft.
Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls wird die Gebühr gem. § 45c Abs. 1 AufenthV auch bei Bezug öffentlicher Mittel festgesetzt.
Zahlungsweisen
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Bargeldzahlung
Zahlungsform, bei der der Schuldner dem Gläubiger Bargeld übergibt.
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Bargeldlose Zahlung
Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.