Teilungsgenehmigung bebautes Grundstück (BauO NRW 2018)
Wenn Sie ein Grundstück teilen möchten, ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und baulichen Vorschriften eingehalten werden. Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung ermöglicht es Ihnen, diesen Prozess in Gang zu setzen und die erforderlichen Schritte zur Teilung Ihres Grundstücks rechtlich abzusichern.
Aktuelle Informationen zum Thema Teilungsanträge in Nordrhein-Wesfalen finden Sie auf den Themen-Seiten des Bauportal.NRW. Der Internetauftritt wird durch das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD NRW) laufend aktualisiert. Mit Hilfe des dort eingebundenen Antragsassistenten haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, den Bauantrag digital zu stellen.
Hinweise:
Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Bau- oder Abweichungsanträge zu stellen und/oder Baulasten eintragen zu lassen.
Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf ist für Bauvorhaben in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf zuständig. Bei Vorhaben in einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an das zuständige städtische Bauamt. Wer im Bauamt zuständig für Ihr Anliegen ist, entnehmen Sie bitte der Zuständigkeitenliste unter "Domumente" rechts dieses Textes.
Rechtsgrundlage
- § 7 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
- § 19 Baugesetzbuch (BauGB)
Formulare
Möchten Sie den Antrag in digitaler Form stellen, nutzen Sie bitte den Antragsasstenten auf den Seiten des Bauportal.NRW.
Möchten Sie einen Bauantrag in Papierform stellen, dann nutzen Sie bitte die aktuellen Formulare aus der Anlage der VV BauPrüfVO NRW.
Verfahrensablauf
Der eingereichte Antrag wird binnen 10 Arbeitstagen auf Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung und die Information, ob Ihr Bauantrag vollständig ist, oder aber Unterlagen fehlen oder unklar sind. Mit der Novellierung der Landesbauordnung zum 01.01.2019 wurden die Anforderungen an die Vorlage vollständiger und prüffähiger Anträge erweitert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gestellten Frist eingereicht, gilt der Bauantrag als zurückgenommen (§ 71 BauO NRW 2018). Diese Prüfung wird im Bauamt des Kreises Warendorf anhand einer Checkliste durchgeführt.
Ist der Antrag vollständig, erfolgt die weitere bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Prüfung. Sind alle Genehmigungshindernisse ausgeräumt - z.B. durch Eintragung von Baulasten - wird die Genehmigung erteilt.
Unterlagen
Für den Antrag müssen Bauvorlagen entsprechend der BauPrüfVO NRW erstellt werden. Dies unabhängig davon, ob der Bauantrag in Papierform oder digital gestellt wird.
Die nachfolgenden Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung erforderlich, wenn der Antrag in Papierform gestellt wird.
- Antragsformular
Bitte verwenden Sie nur den amtlichen Vordruck "Antrag auf Grundstücksteilung/Negativzeugnis BauO NRW 2018", den Sie beim Kreisbauamt oder als Downloadformular (unter "Dokumente") erhalten können.
- Lageplan
Der Lageplan (mind. Maßstab 1:500) muss auf der Grundlage eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster, der nicht älter als 6 Monate sein darf, erstellt werden. Er muss vom Katasteramt oder einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beurkundet werden.
- Bauzeichnungen
Bei der Teilung bebauter Grundstücke sind Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten) beizufügen, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind (z.B. bei Teilungen von Grundstücken mit wenig oder keinem Grenzabstand). Für die Bauzeichnungen ist der Maßstab 1:100 zu verwenden.
Besonderheiten
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet (Tarifstellen 3.1.5.1.1 und 3.1.5.1.2). Die Gebühr beträgt für jedes gebildete, bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Grundstück mindestens 50,00 EUR, höchstens jedoch 500,00 EUR.
Sind Baulasten, Abweichungen oder dergleichen mehr erforderlich, werden diese Gebührentatbestände gesondert berechnet.
Viele Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sehen Rahmensätze vor. Zur gleichmäßigen Ausschöpfung dieser Rahmensätze im gesamten Kreis Warendorf haben sich alle Unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte Ahlen, Beckum, Oelde, Warendorf sowie der Kreis Warendorf) auf Richtlinien zur Anwendung der Gebührenrahmensätze verständigt. Die Gebührensätze können hier eingesehen werden.