Vorbescheid (BauO NRW 2018)
Sie planen einen Neubau oder möchten ein bestehendes Gebäude verändern? In vielen Fällen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Aktuelle Informationen rund um das Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Wesfalen finden Sie auf den Seiten des Bauportal.NRW. Der Internetauftritt wird durch das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD NRW) laufend aktualisiert.
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens ein sogenannter "Vorbescheid" beantragt werden. Je nach Fragestellung unterscheidet man
- den planungsrechtlichen Vorbescheid,
- den Vorbescheid zur Klärung von Einzelfragen,
- den "umfassenden" Vorbescheid. Dieser beinhaltet die Prüfung aller bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Belange mit Ausnahme des statischen Nachweises (Informationen zu den hierfür benötigten Bauvorlagen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zu Einfaches Genehmigungsverfahren).
Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf ist für Bauvorhaben in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf zuständig. Bei Vorhaben in einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an das zuständige städtische Bauamt. Wer im Bauamt zuständig für Ihr Anliegen ist, entnehmen Sie bitte der Zuständigkeitenliste unter "Domumente" rechts dieses Textes.
Hinweise:
Die Geltungsdauer des Vorbescheids erlischt nach 3 Jahren. Die Geltungsdauer kann mit formlosen Antrag vor Ablauf der Frist jeweils um 1 Jahr verlängert werden (§ 75 und § 77 BauO NRW 2018).
Rechtsgrundlage
- § 77 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
Digitaler Bauantrag
Der Kreis Warendorf ist an das Bauportal.NRW mit den dort eingebundenen Antragsassistenten angeschlossen und eröffnet somit die Möglichkeit, Anträge rund um das Thema Bauen digital zu stellen. Weitere Informationen über die digitale Bauantragstellung über das Bauportal.NRW finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Stellung von Anträgen per E-Mail mit der Eröffnung dieses digitalen Zugangsweges ausgeschlossen ist.
Möchten Sie einen Bauantrag in Papierform stellen, dann nutzen Sie bitte die aktuellen Formulare aus der Anlage der VV BauPrüfVO NRW. Darüber hinaus können folgende Formulare benötigt werden:
Verfahrensablauf
Der Antrag wird binnen 10 Arbeitstagen auf Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung und die Inforamtion, ob der Antrag vollständig ist, oder aber Unterlagen fehlen oder unklar sind. Mit der Novellierung der Landesbauordnung zum 01.01.2019 wurden die Anforderungen an die Vorlage vollständiger und prüffähiger Bauanträge erweitert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gestellten Frist eingereicht, gilt der Bauantrag als zurückgenommen (§ 71 BauO NRW 2018). Diese Prüfung wird im Bauamt des Kreises Warendorf anhand einer Checkliste durchgeführt.
Ist der Bauantrag vollständig, erfolgt die weitere bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Prüfung. Zudem werden die erforderlichen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Durch die Beteiligung und Prüfung müssen ggfs. weitere Informationen oder Unterlagen beigebracht werden, um letztendlich die Genehmigung erteilen zu können.
Unterlagen
Betreffen die Fragen, die mit einem Bauvorbescheid verbindlich beantwortet werden sollen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, erstellt sein. Aktuelle Listen über bauvorlageberechtigte Architekten und Bauingenieure werden bei den Kammern geführt.
Bei einem Antrag auf Vorbescheid, mit dem nur über die Vereinbarkeit mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entschieden werden soll, ist ein Entwurfsverfasser nicht erforderlich.
Wird der Bauantrag in Papierform gestellt, sind die Bauvorlagen, mit Ausnahme des Bauantragsformulars, in mind. 3-facher Ausfertigung erforderlich.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ermittelt (AVwGebO NRW). Die Gebühr bei Vorbescheiden orientiert sich an den Gebühren, die für einen Baugenehmigung zu entrichten sind. Da jedoch bei einem Vorbescheid in den überwiegenden Fällen nur Teilfragen beantwortet werden, sieht der Gebührentarif eine Spanne von mindestens 50 € bis zu 100 % der Gebühr für eine komplette Baugenehmigung vor (Tarifstelle 3.1.4.6 des Allgemeinen Gebührentarifs der AVwGebO NRW).
Zur gleichmäßigen Ausschöpfung des Rahmensatzes im gesamten Kreis Warendorf haben sich alle Unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte Ahlen, Beckum, Oelde, Warendorf sowie der Kreis Warendorf) auf Richtlinien zur Anwendung der Gebührenrahmensätze verständigt. Die Gebührensätze können hier eingesehen werden.
Dokumente
- Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren BauO NRW 2018
- Baubeschreibung BauO NRW 2018
- Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen BauO NRW 2018
- Betriebsbeschreibung land-+forstw. Anlage BauO NRW 2018
- Gebührenrahmensätze Richtlinien 2023-04-25
- Checkliste Vollständigkeit
- 2025-03-19 Zuständigkeiten Wohnbau
- 2025-03-19 Zuständigkeiten Gewerbe & großer Sonderbau