Anmeldung für Betreiber von Einrichtungen, die eine Tätigkeit gemäß § 1 der Hygiene-Verordnung ausüben
Hygiene-Verordnung: Anmeldungspflicht für bestimmte Gewerbe
Seit dem 1. November 2024 ist die aktualisierte Fassung der Hygiene-Verordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Verordnung verpflichtet Betreiber bestimmter Gewerbe, ihre Tätigkeit beim zuständigen Gesundheitsamt anzumelden. Ziel der Neuregelung ist die Sicherstellung einheitlicher Hygienestandards und der Schutz der Gesundheit von Kundinnen und Kunden.
Gemäß § 1 der Hygiene-Verordnung NRW sind alle Betriebe betroffen, die Tätigkeiten ausführen, bei denen es zu Verletzungen der Haut oder Schleimhaut kommen kann und dadurch gesundheitliche Risiken entstehen können.
Wer ist betroffen?
Die Anmeldepflicht gilt für Betreiber von Einrichtungen, die eine Tätigkeit gemäß § 1 der Hygiene-Verordnung NRW ausüben. Dazu zählen insbesondere:
- Kosmetiker / Kosmetikerin
- Maniküre
- Nageldesigner / Nageldesignerin
- Fußpfleger / Fußpflegerin
- Friseur / Friseurin
- Babier / Babierin
- Tätowierer / Tätowiererin
- Piercer / Piercerin
- Ohrlochstecher / Ohrlochstecherin
- sowie ähnliche Betriebe mit vergleichbaren Tätigkeiten.
Für Podologinnen und Podologen gelten weiterhin gesonderte Vorschriften, die eine Eintragung in das Medizinregister erfordern.
Anmeldung Ihrer Tätigkeit
Alle betroffenen Betriebe – unabhängig davon, ob sie bereits bestehen oder neu gegründet wurden – sind dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit einmalig beim zuständigen Gesundheitsamt zu registrieren. Auch die Beendigung einer Tätigkeit muss gemeldet werden.
Um den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten, stellt der Kreis Warendorf ein Online-Formular zur Verfügung, das Sie über das Serviceportal erreichen.
Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert. Betriebe, die ihrer Anmeldepflicht bislang noch nicht nachgekommen sind, werden gebeten, diese zeitnah nachzuholen.
Ihre Ansprechpartner
Für Fragen zur neuen Verordnung oder zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes.
Alternativ können Sie uns auch über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gesundheitsamtes kontaktieren: Gesundheitsaufsicht@kreis-warendorf.de