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Der Haushalt 2026 ist in Kraft!

Nach ihrer Veröffentlichung am 03.03.2026 ist die Haushaltssatzung 2026 rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft getreten.

Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass der Haushalt des Kreises Warendorf unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der kreisangehörigen Kommunen lediglich fiktiv ausgeglichen ist. Die Ausgleichsrücklage wird infolge der Inanspruchnahme in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 voraussichtlich auf rund 1,1 Mio. € absinken und damit unter den mit den kreisangehörigen Kommunen vereinbarten Mindestbestand fallen. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Bezirksregierung Münster angeregt, die Entwicklung der Eigenkapitalausstattung weiterhin sorgfältig zu beobachten. Die in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 vorgesehenen geringfügigen Jahresüberschüsse werden ausdrücklich als erforderlich erachtet.

Darüber hinaus werden die steigenden Aufwendungen insbesondere in den Bereichen der Pflege sowie der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hervorgehoben. Die hohe Transferaufwandsquote verdeutlicht die strukturelle Belastung des Kreishaushalts. Weiterhin wird auf die angespannte Liquiditätslage und die daraus resultierende Erhöhung des Schwellenwertes für Liquiditätskredite hingewiesen. In diesem Zusammenhang findet auch die eingeplante Aufnahme von Investitionskrediten besondere Beachtung. Die Bezirksregierung bittet insoweit um eine fortlaufende Beobachtung der Liquiditätsentwicklung.

Mit Fragen und Anregungen zum Haushalt können sich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Warendorf gerne an die Kämmerei wenden.

Als PDF herunterladen: Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2026 -komplett-

 

Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2026 -differenziert-

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