Der Haushalt 2025 ist in Kraft!

 

Nach ihrer Veröffentlichung am 21.02.2024 ist die Haushaltssatzung 2025 rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft getreten.

 

Die Bezirksregierung stellt fest, dass der Haushalt des Kreises Warendorf unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Kommunen nur fiktiv ausgeglichen geplant ist und der Bestand der Ausgleichsrücklage unter den mit den Kommunen vereinbarten Mindestbestand von 3,0 Mio. € sinken wird. Der Kreis Warendorf wird aufgefordert, die Eigenkapitalentwicklung weiter im Blick zu behalten. Die Bezirksregierung erachtet es als notwendig, dass die Jahre 2027 und 2028 mit geringen Jahresüberschüssen geplant wurden.

 

Zudem betont die Kommunalaufsicht, dass Fallzahlensteigerungen und zunehmende Einzelfallkosten im Sozialbereich und im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe den Kreisetat zunehmend belasten. Ebenso stellen steigende Kosten im Bereich des ÖPNV eine Etatbelastung dar.

 

Mit Fragen und Anregungen zum Haushalt können sich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Warendorf gerne an die Kämmerei wenden.

 

Als PDF herunterladen: Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2025 -komplett-

 

Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2025 -differenziert-

 

Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Münster

 

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