Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen im Kreis Warendorf
Diese Anschlussbedingungen regeln die Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) mit direkter Anschaltung an die Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst des Kreises Warendorf.