Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 28 der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe (ZustVO HB) i. V. m. § 6 Abs. 2 Nr. 12 ZustVO HB ist die Bezirksregierung Münster ab dem 01.04.2024 zuständige Behörde für das Hebammenwesen.

Bitte beachten Sie hierzu das Informationsschreiben der Bezirksregierung, das wichtige Hinweise zur einmaligen Neuregistrierung enthält.


Ihre Ansprechpartnerin bei der Bezirksregierung Münster ist Frau Patricia Mohnen:
E-Mail: Patricia.Mohnen@bezreg-muenster.nrw.de
Tel.: 0251 411-4316

Tätigkeitsanzeige Hebammen

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 28 der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe (ZustVO HB) i. V. m. § 6 Abs. 2 Nr. 12 ZustVO HB ist die Bezirksregierung Münster ab dem 01.04.2024 zuständige Behörde für das Hebammenwesen.

Bitte beachten Sie hierzu das Informationsschreiben der Bezirksregierung, das wichtige Hinweise zur einmaligen Neuregistrierung enthält.


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