Artenschutz
Besonders geschützte Tierarten, fallen unter die Artenschutzbestimmungen und sind von ihren Haltern bei der Unteren Naturschutzbehörde anzumelden. Diese Meldepflicht besteht für verschiedene Reptilienarten und Vögeln, aber auch bei einheimischen Säugetieren (Eichhörnchen).
Beim Kauf des Tieres sollte der Verkäufer bereits auf diese Meldepflicht hinweisen. Dieser Hinweis wird leider manchmal vergessen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Tier meldepflichtig ist, oder auch andere Fragen zum Artenschutz haben, finden Sie in der rechten Spalte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Die Anmeldung des Tieres sollte über das unten bereitgestellte Online-Formular erfolgen. Die Nachweisen über die Herkunft Ihres Tieres (Züchter-/Verkäuferbescheinigung, ggf. auch EG-Bescheinigung) fügen Sie bitte dem Antrag bei. Sollten Sie ein Tier verkaufen bzw. verstirbt es, muss es abgemeldet werden. Hierfür nutzen Sie die auch das unten bereitgestellte Online-Formular.
Hinweis:
Für Landschildkröten besteht eine Kennzeichnungspflicht, die in der Regel als Fotodokumentation erfolgt. Dazu wird die Ober- und Unterseite des Tieres im ersten Lebensjahr nach dem Schlupf, im Alter von 6 Monaten und noch einmal mit einem Jahr fotografiert. Danach wird das Tier jährlich im Schlupfmonat fotografiert.
Die Fotodokumentation ist wichtiger Bestandteil der EG-Bescheinigung und darf nicht entfernt werden! Bitte achten Sie beim Kauf des Tieres darauf, dass eine lückenlose Fotodokumentation vorhanden ist und legen ggfls. aktuelle Fotos bei der Anmeldung des Tieres der EG-Bescheinigung bei.
Sofern Sie dazu noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit den Mitarbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen.
Unterlagen
Herkunftsnachweise (Züchterbescheinigung, EG-Bescheinigung, Kaufquittung)
Rechtsgrundlagen
- Internationale Artenschutzbestimmungen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG-Verordnung, Artenschutzverordnung)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)