Besonders geschützte Tierarten, fallen unter die Artenschutzbestimmungen und sind von ihren Haltern bei der Unteren Naturschutzbehörde anzumelden. Diese Meldepflicht besteht für verschiedene Reptilienarten und  Vögeln, aber auch bei einheimischen Säugetieren (Eichhörnchen).
Beim Kauf des Tieres sollte der Verkäufer bereits auf diese Meldepflicht hinweisen. Dieser Hinweis wird leider manchmal vergessen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Tier meldepflichtig ist, oder auch andere Fragen zum Artenschutz haben, finden Sie in der rechten Spalte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Die Anmeldung des Tieres sollte über das unten bereitgestellte Online-Formular erfolgen. Die Nachweisen über die Herkunft Ihres Tieres (Züchter-/Verkäuferbescheinigung, ggf. auch EG-Bescheinigung) fügen Sie bitte dem Antrag bei. Sollten Sie ein Tier verkaufen bzw. verstirbt es, muss es abgemeldet werden. Hierfür nutzen Sie die auch das unten bereitgestellte Online-Formular.

Hinweis:
Für Landschildkröten besteht eine Kennzeichnungspflicht, die in der Regel als Fotodokumentation erfolgt. Dazu wird die Ober- und Unterseite des Tieres im ersten Lebensjahr nach dem Schlupf, im Alter von 6 Monaten und noch einmal mit einem Jahr fotografiert. Danach wird  das Tier jährlich im Schlupfmonat fotografiert.
Die Fotodokumentation ist wichtiger Bestandteil der EG-Bescheinigung und  darf nicht entfernt werden! Bitte achten Sie beim Kauf des Tieres darauf, dass eine lückenlose Fotodokumentation vorhanden ist und  legen ggfls. aktuelle Fotos bei der Anmeldung des Tieres der EG-Bescheinigung bei.
Sofern Sie dazu noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit den Mitarbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen.

 

Unterlagen

Herkunftsnachweise (Züchterbescheinigung, EG-Bescheinigung, Kaufquittung)

Rechtsgrundlagen

  • Internationale Artenschutzbestimmungen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG-Verordnung, Artenschutzverordnung)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Artenschutz

Besonders geschützte Tierarten, fallen unter die Artenschutzbestimmungen und sind von ihren Haltern bei der Unteren Naturschutzbehörde anzumelden. Diese Meldepflicht besteht für verschiedene Reptilienarten und  Vögeln, aber auch bei einheimischen Säugetieren (Eichhörnchen).
Beim Kauf des Tieres sollte der Verkäufer bereits auf diese Meldepflicht hinweisen. Dieser Hinweis wird leider manchmal vergessen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Tier meldepflichtig ist, oder auch andere Fragen zum Artenschutz haben, finden Sie in der rechten Spalte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Die Anmeldung des Tieres sollte über das unten bereitgestellte Online-Formular erfolgen. Die Nachweisen über die Herkunft Ihres Tieres (Züchter-/Verkäuferbescheinigung, ggf. auch EG-Bescheinigung) fügen Sie bitte dem Antrag bei. Sollten Sie ein Tier verkaufen bzw. verstirbt es, muss es abgemeldet werden. Hierfür nutzen Sie die auch das unten bereitgestellte Online-Formular.

Hinweis:
Für Landschildkröten besteht eine Kennzeichnungspflicht, die in der Regel als Fotodokumentation erfolgt. Dazu wird die Ober- und Unterseite des Tieres im ersten Lebensjahr nach dem Schlupf, im Alter von 6 Monaten und noch einmal mit einem Jahr fotografiert. Danach wird  das Tier jährlich im Schlupfmonat fotografiert.
Die Fotodokumentation ist wichtiger Bestandteil der EG-Bescheinigung und  darf nicht entfernt werden! Bitte achten Sie beim Kauf des Tieres darauf, dass eine lückenlose Fotodokumentation vorhanden ist und  legen ggfls. aktuelle Fotos bei der Anmeldung des Tieres der EG-Bescheinigung bei.
Sofern Sie dazu noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit den Mitarbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen.

 

Herkunftsnachweise (Züchterbescheinigung, EG-Bescheinigung, Kaufquittung)

Beratung zu artenschutzrechtlichen Fragestellungen,Geschützte Tier- und Pflanzenarten, Artenschutzprogramme, CITES, Eichhörnchen, Eidechsen, Greifvögel, Papageien, Salamander, Schildkröten, Schlangen, Waldvögel https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/385/show
Amt für Planung und Naturschutz
Waldenburger Str. 12 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6100
Fax 02581 53-96100

Frau

Michaela

Kamphans

N3.20 ( Kreishaus Nebenstelle, 3. Etage)

02581 53-6122
michaela.kamphans@kreis-warendorf.de

Frau

Manuela

Kalthoff

N3.20 (Nebenstelle Kreishaus, 3. Etage)

02581 53-6120
manuela.kalthoff@kreis-warendorf.de