Die Landschaftsplanung ist das zentrale Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Als vorsorgeorientiertes Werkzeug trägt es dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen und das Landschaftsbild zu erhalten und zu entwickeln.

Ziele der Landschaftspläne sind:

  • der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft,
  • die Erhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume,
  • die Sicherung der "Münsterländer Parklandschaft" als Kulturlandschaft für die landschaftsbezogene Erholung sowie
  • der Aufbau eines Biotopverbundsystems zur Verbindung von Lebensräumen.

Zudem bilden Landschaftspläne die Grundlage für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen.

Im Landschaftsplan erfolgt die Darstellung in textlicher sowie zeichnerischer Form. In diesem werden die übergeordneten Ziele zur Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich der dafür erforderlichen Maßnahmen konkretisiert und besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft wie Naturschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzt (§ 7-29 LNatSchG NRW).

Die wichtigsten Inhalte eines Landschaftsplans sind:

  • Darstellung von Entwicklungszielen,
  • Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft,
  • Festlegung von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, insbesondere zur Förderung der Biodiversität.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Bei wesentlichen Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum wird der Landschaftsplan fortgeschrieben.

Im Kreis Warendorf werden flächendeckend insgesamt 16 Landschaftspläne erstellt.

Rechtskraft erlangten bisher 11 Landschaftspläne:

  • Drensteinfurter Platte 10.1986
  • Alverskirchen 10.1991
  • Wadersloh 07.1992
  • Ahlen 12.1994
  • Beckum 02.1997
  • Östliche Emsaue/Beelen 08.1999
  • Warendorf-Milte 07.2004
  • Telgte 05.2008
  • Ostbevern 08.2011
  • Sassenberg 04.2016
  • Sendenhorst 10.2018

Der Landschaftsplan Oelde befindet sich im Verfahren. Der Vorentwurf wird derzeit überarbeitet.

Ein Landschaftsplan wird in mehreren Arbeitsschritten erstellt. Die wesentlichen Schritte sind:

  • Erarbeitung des Planvorentwurfs
  • Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger
  • Überarbeitung des Vorentwurfs nach Auswertung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
  • Öffentliche Auslegung des Entwurfs
  • Überarbeitung des Entwurfs nach Auswertung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
  • Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Landschaftsplan

Ein Landschaftsplan besteht aus mehreren Bestandteilen. Die Festsetzungskarte stellt dabei das Kernstück des Landschaftsplanes dar. Sie setzt einzelne Maßnahmen verbindlich fest.

So können Schutzgebiete, wie:

  • Naturschutzgebiete,
  • Landschaftsschutzgebiete,
  • geschützte Landschaftsbestandteile,
  • Naturdenkmale,
  • Festsetzungen für Brachflächen,
  • forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen sowie
  • Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

festgesetzt werden.

 

Rechtsgrundlage

  • 7-29 Landesnaturschutzgesetz NRW

Formulare

Landschaftspläne

Die Landschaftsplanung ist das zentrale Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Als vorsorgeorientiertes Werkzeug trägt es dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen und das Landschaftsbild zu erhalten und zu entwickeln.

Ziele der Landschaftspläne sind:

  • der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft,
  • die Erhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume,
  • die Sicherung der "Münsterländer Parklandschaft" als Kulturlandschaft für die landschaftsbezogene Erholung sowie
  • der Aufbau eines Biotopverbundsystems zur Verbindung von Lebensräumen.

Zudem bilden Landschaftspläne die Grundlage für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen.

Im Landschaftsplan erfolgt die Darstellung in textlicher sowie zeichnerischer Form. In diesem werden die übergeordneten Ziele zur Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich der dafür erforderlichen Maßnahmen konkretisiert und besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft wie Naturschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzt (§ 7-29 LNatSchG NRW).

Die wichtigsten Inhalte eines Landschaftsplans sind:

  • Darstellung von Entwicklungszielen,
  • Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft,
  • Festlegung von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, insbesondere zur Förderung der Biodiversität.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Bei wesentlichen Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum wird der Landschaftsplan fortgeschrieben.

Im Kreis Warendorf werden flächendeckend insgesamt 16 Landschaftspläne erstellt.

Rechtskraft erlangten bisher 11 Landschaftspläne:

  • Drensteinfurter Platte 10.1986
  • Alverskirchen 10.1991
  • Wadersloh 07.1992
  • Ahlen 12.1994
  • Beckum 02.1997
  • Östliche Emsaue/Beelen 08.1999
  • Warendorf-Milte 07.2004
  • Telgte 05.2008
  • Ostbevern 08.2011
  • Sassenberg 04.2016
  • Sendenhorst 10.2018

Der Landschaftsplan Oelde befindet sich im Verfahren. Der Vorentwurf wird derzeit überarbeitet.

Ein Landschaftsplan wird in mehreren Arbeitsschritten erstellt. Die wesentlichen Schritte sind:

  • Erarbeitung des Planvorentwurfs
  • Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger
  • Überarbeitung des Vorentwurfs nach Auswertung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
  • Öffentliche Auslegung des Entwurfs
  • Überarbeitung des Entwurfs nach Auswertung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen
  • Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Landschaftsplan

Ein Landschaftsplan besteht aus mehreren Bestandteilen. Die Festsetzungskarte stellt dabei das Kernstück des Landschaftsplanes dar. Sie setzt einzelne Maßnahmen verbindlich fest.

So können Schutzgebiete, wie:

  • Naturschutzgebiete,
  • Landschaftsschutzgebiete,
  • geschützte Landschaftsbestandteile,
  • Naturdenkmale,
  • Festsetzungen für Brachflächen,
  • forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen sowie
  • Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

festgesetzt werden.

 

Rechtsgrundlage

  • 7-29 Landesnaturschutzgesetz NRW

Formulare

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/387/show
Amt für Planung und Naturschutz
Waldenburger Str. 12 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6100
Fax 02581 53-96100

Herr

Tom

Hofmann

N3.11 (Kreishaus Nebenstelle, 3. Etage)

02581 53-6136
tom.hofmann@kreis-warendorf.de