Radfahrprüfung
Die Radfahrausbildung ist das Kernstück schulischer Verkehrserziehung in den Grundschulen NRW´s.
Die Schülerinnen und Schüler auf die verantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten, ist Bestandteil der Rahmenvorgabe für die Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule.
In den ersten beiden Schuljahren sehen Kinder ihr Fahrrad primär als Spielgerät. Dies sind ideale Voraussetzungen für psychomotorische Übungen. Es ist zunächst vorrangig wichtig, dass die Kinder ihr Fahrrad sicher beherrschen.
In den Klassen 3 und 4 bildet die Radfahrausbildung den Schwerpunkt in der Verkehrs- und Mobilitätserziehung. Die Kinder üben, sich selbstsicher, regelbewusst und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu bewegen.
Die Lernzielkontrollen werden nach Abschluss einer ausreichenden Radfahrausbildung im Laufe des 4. Schuljahres durchgeführt. Die Schule meldet dem Schulamt für den Kreis Warendorf die Schülerzahl, die an der Radfahrprüfung teilnehmen werden.
Danach werden der Schule die notwendigen Unterlagen überlassen, z.B. Flyer für die Eltern „Radfahren ist … kein Kinderspiel!“, Prüfungsbögen und Lösungsschablonen. Außerdem gibt es nach Absolvierung der Fahrradprüfung einen Fahrradpass und einen Aufkleber für das Fahrrad der Kinder. Diese Unterlagen werden den durchführenden Schulen von der Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt.