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Die Jugendpflege im Kreis Warendorf setzt auf engagierte junge Menschen, die Verantwortung übernehmen und ihre Ideen und Projekte in die Tat umsetzen möchten. 

Neben der JuLeiCa kann auch die Ehrenamtskarte NRW beantragt werden.

Die Beantragung der Ehrenamtskarte NRW erfolgt über die jeweilige Kommune des Wohnortes. In der Regel kann die Ehrenamtskarte NRW über die App „Ehrenamtskarte NRW“ (erhältlich für Android und Apple), sowie über ein Formular der Kommune beantragt werden. Dazu empfiehlt es sich, die Webseite der jeweiligen Kommune zu besuchen, um alle relevanten Informationen zu erhalten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Ehrenamtskarte NRW zu erhalten:

  • Mindestalter: Grundsätzlich ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich. Für bestimmte Zielgruppen oder spezielle Angebote können jedoch auch höhere Altersgrenzen gelten.
  • Ehrenamtliche Tätigkeit: Es ist erforderlich, sich regelmäßig und unentgeltlich in einem gemeinnützigen, ehrenamtlichen Bereich zu engagieren. Der Einsatz erfolgt freiwillig und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
  • Dauer der Tätigkeit: Ein Engagement muss i.d.R. mindestens 12 Monate lang regelmäßig ausgeübt werden.
  • Stundenumfang: I.d.R. wird eine Mindeststundenzahl pro Jahr von bspw. 50 Stunden im Jahr gefordert.
  • Nachweis: Die ehrenamtliche Tätigkeit muss nachgewiesen werden. Der Verein oder die Organisation kann einen Nachweis über den geleiteten Einsatz ausstellen.
  • Gemeinnützigkeit: Das Engagement muss in einem gemeinnützigen Bereich erfolgen, also in Vereinen, sozialen Einrichtungen, Hilfsorganisationen, Kultur- oder Sportvereinen.

Gültigkeit und Verlängerung:

Die Ehrenamtskarte NRW ist i.d.R. drei Jahre lang gültig. Um sie zu verlängern, sollte rechtzeitig, vor Ablauf der Gültigkeit, einen Antrag gestellt werden. Die jeweilige Kommune oder die Organisation, die die Karte ausgestellt hat, kann Auskunft über die genauen Verlängerungsdetails geben.

Die Voraussetzungen und Gültigkeit der Ehrenamtskarte NRW sind grundsätzlich festgelegt, können jedoch je nach Kommune variieren. Es empfiehlt sich, die Voraussetzungen in der eigenen Kommune zu prüfen.

 

Mit der Jugendleiter/innen-Card (JuLeiCa) oder der Ehrenamtskarte NRW erhalten ehrenamtlich Träger eine besondere Förderung.
Die Juleica und die Ehrenamtskarte NRW bieten Ehrenamtlichen finanzielle Vergünstigungen, wie Rabatte auf Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten und Eintrittspreise, und würdigen ihr Engagement. Während die JuLeiCa speziell die Jugendarbeit unterstützt, ist die Ehrenamtskarte für alle ehrenamtlich Tätigen und fördert die gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung des freiwilligen Engagements.

 

Zuständige Stelle