Antragsseite Angebote für junge Menschen mit Behinderung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ferien- und Freizeitmaßnahmen (z. B. Ferienspieltage, Projekte), an denen junge Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam teilnehmen, sowie Klassenfahrten für Förderschulen. Der Anteil der jungen Menschen mit Behinderungen sollte dabei in der Regel ein Drittel betragen. Liegt er darunter, können nur die Teilnehmenden mit Behinderungen gefördert werden
Wie wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Freie Träger der Jugendhilfe.Der Antrag ist bis einen Monat vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Dem Antrag sind eine Projektskizze (Projektbeschreibung, Stundenanzahl, Zielgruppe, Durchführende) sowie ein Finanzierungsplan beizufügen.
Nach Durchführung der Maßnahme ist innerhalb von 6 Wochen ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Zuschüsse nach diesen Richtlinien werden i.d.R. für Teilnehmende aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises Warendorf gewährt, die im Jahr der Veranstaltung die angegebene untere oder obere Altersgrenze erreichen bzw. vollenden.
Nicht gefördert werden:
- Maßnahmen überwiegend religiöser, gewerkschaftlicher, parteipolitischer und sportlicher Art
- Personenbezogenen Einzelförderungen
- Anträge für Schulbegleitungen („I-Kräfte“)
Hinweis:
Der Kreis Warendorf kann die Verwendung der Förderung durch Einsicht in Bücher, Belege und Unterlagen prüfen. Diese sind fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme aufzubewahren.
Nicht zweckentsprechend verwendete oder zu viel gezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden.
Nachbewilligungen sind nur aus besonderen Gründen möglich, z. B. bei höherer Teilnehmendenzahl.
Auf Wunsch kann bei einer Fördersumme von über 250 € eine Abschlagszahlung gewährt werden, wenn der Antrag fristgerecht eingereicht wird.