Wer benötigt ein Reitkennzeichen?

Jeder Reiter, der in der freien Landschaft und im Wald reitet, benötigt nach § 62 Landesnaturschutzgesetz NRW ein Reitkennzeichen, welches beidseitig am Pferd zu befestigen ist. Gültig ist das Kennzeichen nur mit der Jahresplakette des jeweiligen Kalenderjahres. Das Kennzeichen bezieht sich auf den Pferdehalter und nicht auf ein bestimmtes Pferd. Es ist überall in NRW gültig.

Mit einem gültigen Kennzeichen ist das Reiten in der freien Landschaft auf öffentlichen und privaten Straßen grundsätzlich gestattet. Ausgenommen sind jedoch sämtliche private Wohn- und Hofbereiche sowie Betriebsflächen.

In Waldgebieten gelten gesonderte Regelungen, die zu beachten sind. Die Regelungen für das Reiten in Naturschutzgebieten, die durch Hinweisschilder gekennzeichnet sind, sind in den jeweiligen Schutzgebiets-Verordnungen bzw. Festsetzungen der Landschaftspläne dargestellt. Das Reiten quer durch den Wald und die freie Landschaft außerhalb von Straßen und Wegen ist verboten.

Wo erhalte ich ein Reitkennzeichen?

Die Reiterinnen und Reiter, die bereits Abonnenten für das jährliche Reitkennzeichen sind, erhalten die jeweilige Plakette unaufgefordert Anfang Januar des jeweiligen Jahres per Post.

Neuanträge können Sie bei Frau Schlotmann, Amt für Planung und Naturschutz des Kreises Warendorf, unter Tel. 02581 / 53 61 21 bestellt werden. Auch kann das Reitkennzeichen über den unten angehängten Link beantragt werden.

Urlauber können für einen Pauschalbetrag die Reitkennzeichen mit Plakette bei der Kreisverwaltung Warendorf ausleihen.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten betragen bei Erstanträgen für Einzelreiter einschließlich Reitkennzeichen, Reitabgabe und Gebühren 39,50 Euro. Bei Folgeanträgen (nur Reitplakette für das laufende Kalenderjahr) fallen Kosten von 30,50 Euro an. Für Reiterhöfe kostet das Kennzeichen einschließlich Plakette erstmalig 89,50 Euro, danach 80,50 Euro. Urlauber zahlen pro Pferd und Woche einen Pauschalbetrag von 5 Euro.

Was passiert mit den Einnahmen?

Die Erträge aus der Reitabgabe kommen den Reiterinnen und Reitern im Kreis Warendorf wieder zugute, da hiervon bestehende Reitwege unterhalten und neue Reitwege angelegt werden.

 

Rechtsgrundlage

  • Landesnaturschutzgesetz NRW (§58)

 

Kosten

Erstantrag (Kennzeichen + Plakette)
Reitkennzeichen      4,00 €Gebühren      10,00 €Plakette      0,50 €Reitabgabe     25,00 €Gesamtbetrag     39,50 €
Folgeantrag (nur Plaketten)
Plakette      0,50 €Gebühr      5,00 €Reitabgabe     25,00 €Gesamtbetrag     30,50 €

Reitkennzeichen

Wer benötigt ein Reitkennzeichen?

Jeder Reiter, der in der freien Landschaft und im Wald reitet, benötigt nach § 62 Landesnaturschutzgesetz NRW ein Reitkennzeichen, welches beidseitig am Pferd zu befestigen ist. Gültig ist das Kennzeichen nur mit der Jahresplakette des jeweiligen Kalenderjahres. Das Kennzeichen bezieht sich auf den Pferdehalter und nicht auf ein bestimmtes Pferd. Es ist überall in NRW gültig.

Mit einem gültigen Kennzeichen ist das Reiten in der freien Landschaft auf öffentlichen und privaten Straßen grundsätzlich gestattet. Ausgenommen sind jedoch sämtliche private Wohn- und Hofbereiche sowie Betriebsflächen.

In Waldgebieten gelten gesonderte Regelungen, die zu beachten sind. Die Regelungen für das Reiten in Naturschutzgebieten, die durch Hinweisschilder gekennzeichnet sind, sind in den jeweiligen Schutzgebiets-Verordnungen bzw. Festsetzungen der Landschaftspläne dargestellt. Das Reiten quer durch den Wald und die freie Landschaft außerhalb von Straßen und Wegen ist verboten.

Wo erhalte ich ein Reitkennzeichen?

Die Reiterinnen und Reiter, die bereits Abonnenten für das jährliche Reitkennzeichen sind, erhalten die jeweilige Plakette unaufgefordert Anfang Januar des jeweiligen Jahres per Post.

Neuanträge können Sie bei Frau Schlotmann, Amt für Planung und Naturschutz des Kreises Warendorf, unter Tel. 02581 / 53 61 21 bestellt werden. Auch kann das Reitkennzeichen über den unten angehängten Link beantragt werden.

Urlauber können für einen Pauschalbetrag die Reitkennzeichen mit Plakette bei der Kreisverwaltung Warendorf ausleihen.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten betragen bei Erstanträgen für Einzelreiter einschließlich Reitkennzeichen, Reitabgabe und Gebühren 39,50 Euro. Bei Folgeanträgen (nur Reitplakette für das laufende Kalenderjahr) fallen Kosten von 30,50 Euro an. Für Reiterhöfe kostet das Kennzeichen einschließlich Plakette erstmalig 89,50 Euro, danach 80,50 Euro. Urlauber zahlen pro Pferd und Woche einen Pauschalbetrag von 5 Euro.

Was passiert mit den Einnahmen?

Die Erträge aus der Reitabgabe kommen den Reiterinnen und Reitern im Kreis Warendorf wieder zugute, da hiervon bestehende Reitwege unterhalten und neue Reitwege angelegt werden.

 

Rechtsgrundlage

  • Landesnaturschutzgesetz NRW (§58)

 

Erstantrag (Kennzeichen + Plakette)
Reitkennzeichen      4,00 €Gebühren      10,00 €Plakette      0,50 €Reitabgabe     25,00 €Gesamtbetrag     39,50 €
Folgeantrag (nur Plaketten)
Plakette      0,50 €Gebühr      5,00 €Reitabgabe     25,00 €Gesamtbetrag     30,50 €

Kennzeichen für Pferde, Pferdekennzeichen, Plakette für Pferde, Reitplakette https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/401/show
Amt für Planung und Naturschutz
Waldenburger Str. 12 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6100
Fax 02581 53-96100

Frau

Vera

Schlotmann

N3.08 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 3. [...]

02581 53-6121
vera.schlotmann@kreis-warendorf.de