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Die Sporthallen und weitere schulische Räume der Kreisschulen können für Veranstaltungen außerschulisch genutzt werden. Für private Feiern, sowie Geschäftsfeiern stehen die Räumlichkeiten allerdings nicht zur Verfügung.

Die Sporthallen und schulischen Räume werden im Regelfall kostenpflichtig, oder unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos bereitgestellt. Für die Nutzung der Sporthallen sowie sonstiger Schulräume gilt die Entgeltordnung des Kreises Warendorf und hängt von den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, der Veranstaltungsdauer, der geplanten Erhebung von Eintritts-/ und Teilnahmegebühren, sowie der Bewirtung in Form von Ausschank/ Ausgabe von Speisen und Getränken ab.

 

Für die außerschulische Nutzung von Sporthallen und weiteren schulischen Gebäuden an Wochenenden ist frühzeitig vor dem geplanten Veranstaltungstermin ein Antrag an die Kreisverwaltung Warendorf, Amt für Hochbau und Immobilienmanagement zu richten.

 

Für die Buchung von Terminen unter der Woche wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Städte und Gemeinden.