Durch die Landschaftsplanung konnten bisher 75 Naturschutzgebiete auf  einer Gesamtfläche von ca. 3.754 ha festgesetzt  werden. Zudem kommen noch Festsetzungen von geschützten Landschaftsbestandteilen, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen.

Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden in den Landschaftsplänen

  • über 750.000 Pflanzen in über 1.600 Pflanzungen gesetzt,
  • auf insgesamt 60 ha Fläche ca. 300 Gewässer neu angelegt oder optimiert,
  • und zusätzlich auf über ca. 100 ha Fläche Vereinbarungen mit den Landwirten zur Extensivierung von Grünland, zur Pflege von Hecken und Kopfweiden oder zur Anlage von Uferstreifen abgeschlossen.

Die Landschaftspläne werden vom Kreistag als Satzung beschlossen und dem Regierungspräsidenten in Münster angezeigt. Bis es jedoch soweit ist, wird ein intensives Anhörungs- und Beteilungsverfahren durchgeführt.

Der Kreis Warendorf legt sowohl bei der Aufstellung als auch bei der späteren Durchführung der Landschaftspläne großen Wert auf die gute Zusammenarbeit mit den betroffenen Landwirten und Grundeigentümern. Die Pläne werden deshalb vor Ort mit den Betroffenen besprochen, festgelegt und realisiert. So werden die in der Landschaft wohnenden und arbeitenden Menschen von Anfang an in die Planung mit einbezogen und beteiligt.
 
Bei der Umsetzung wendet der Kreis den sogenannten Vertragsnaturschutz an, d. h. Bewirtschaftungsregelungen zur extensiven Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen oder zur Erhaltung von Altholz in Wäldern erfolgen nur auf vertraglicher Basis mit den Eigentümern.

Sämtliche im Landschaftsplan festgesetzten und beschriebenen Maßnahmen werden nur auf freiwilliger Basis, im Einvernehmen mit dem Eigentümer, umgesetzt.

Zuständige Stelle

Amt für Planung und Naturschutz
Waldenburger Str. 12
48231 Warendorf

02581 53-6100
02581 53-96100

Landschaftsplanung

Durch die Landschaftsplanung konnten bisher 75 Naturschutzgebiete auf  einer Gesamtfläche von ca. 3.754 ha festgesetzt  werden. Zudem kommen noch Festsetzungen von geschützten Landschaftsbestandteilen, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen.

Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden in den Landschaftsplänen

  • über 750.000 Pflanzen in über 1.600 Pflanzungen gesetzt,
  • auf insgesamt 60 ha Fläche ca. 300 Gewässer neu angelegt oder optimiert,
  • und zusätzlich auf über ca. 100 ha Fläche Vereinbarungen mit den Landwirten zur Extensivierung von Grünland, zur Pflege von Hecken und Kopfweiden oder zur Anlage von Uferstreifen abgeschlossen.

Die Landschaftspläne werden vom Kreistag als Satzung beschlossen und dem Regierungspräsidenten in Münster angezeigt. Bis es jedoch soweit ist, wird ein intensives Anhörungs- und Beteilungsverfahren durchgeführt.

Der Kreis Warendorf legt sowohl bei der Aufstellung als auch bei der späteren Durchführung der Landschaftspläne großen Wert auf die gute Zusammenarbeit mit den betroffenen Landwirten und Grundeigentümern. Die Pläne werden deshalb vor Ort mit den Betroffenen besprochen, festgelegt und realisiert. So werden die in der Landschaft wohnenden und arbeitenden Menschen von Anfang an in die Planung mit einbezogen und beteiligt.
 
Bei der Umsetzung wendet der Kreis den sogenannten Vertragsnaturschutz an, d. h. Bewirtschaftungsregelungen zur extensiven Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen oder zur Erhaltung von Altholz in Wäldern erfolgen nur auf vertraglicher Basis mit den Eigentümern.

Sämtliche im Landschaftsplan festgesetzten und beschriebenen Maßnahmen werden nur auf freiwilliger Basis, im Einvernehmen mit dem Eigentümer, umgesetzt.

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/421/show
Amt für Planung und Naturschutz
Waldenburger Str. 12 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6100
Fax 02581 53-96100