BIS: Suche und Detail

Die Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Olpe in Nordrhein-Westfalen erfordern die Anpassung der Strategie der Beprobung von erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen.

Vor dem ersten Nachweis der ASP im Wildschwein in NRW erfolgte die Untersuchung von Schwarzwild auf ASP bei verendet aufgefundenen Wildschweinen und erlegten Wildschweinen, die klinische oder mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigten.

Im Rahmen des Monitorings waren Tupferproben, Blutproben und Organproben zu untersuchen.

Die Nachweise der ASP bei mehreren Wildschweinen im Landkreis Olpe verdeutlichen die Notwendigkeit einer erhöhten Überwachung zum Zweck der frühzeitigen Feststellung weiterer Ausbrüche der ASP in der nordrhein-westfälischen Schwarzwildpopulation.

 

Die zuständige Behörde überwacht im Falle eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen die Wildtierpopulation und sie führt in diesem Fall epidemiologische Untersuchungen durch.

Diese zielen auf die Einholung von Informationen über die wahrscheinliche Ausbreitung der ASP in der Umgebung ab.

Dies ist notwendig, um Viruseinträge bei Wildschweinen auch außerhalb der infizierten Zone schnellst möglich festzustellen.

In der Vergangenheit wurde deutlich, dass die Verbreitung der ASP häufig sprunghaft über größere Distanzen erfolgte.

Daher sind ab sofort Proben von allen erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen sowie von allen Wildschweinkörperteilen unabhängig vom Verwesungszustand in das CVUA-MEL zur Untersuchung zu schicken.

Der erforderliche Begleitschein ist hier hinterlegt (siehe rechts "Dokumente") und muss ausgefüllt der Probe beigelegt werden.

Bei erlegten Wildschweinen ist die Entnahme von EDTA-Blutproben erforderlich.

Bei tot aufgefundenen Wildschweinen sind – falls möglich -  EDTA Röhrchen mit Herzblut oder Teile der Milz, im Falle eines Tierkörperteils möglichst ein Röhrenknochen oder das Brustbein des Wildschweines zur Untersuchung zu bringen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei stark verwesten Tieren eine Probenahme aus Röhrenknochen oder dem Brustbein noch eine erfolgreiche Untersuchung ermöglicht und daher auch Tiere in einem fortgeschrittenen Verwesungszustand beprobt werden sollten.

Entsprechendes Probenentnahmematerial kann beim Veterinäramt unter amt39@kreis-warendorf.de angefordert werden.

Ein Film der den Umgang mit den Labeln / Etiketten der Röhrchen erklärt ist hier zu sehen.

An Wen Wenden

Dr. Hubert Hemmis