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Was macht ein Verfahrens•lotse?

Der Verfahrens•lotse ist eine unabhängige Ansprech•person.
Unabhängig bedeutet:
Er arbeitet frei.
Er ist für Sie da.

Der Verfahrens•lotse hilft:

  • Kindern
  • Jugend•lichen
  • jungen Erwachse­nen

Diese Menschen haben eine Behin­de­rung.
Oder eine Behin­de­rung kann bald entstehen.
Es kann eine körperliche, geistige oder seelische Behin­de­rung sein.

Der Verfahrens•lotse hilft auch:

  • Eltern
  • Personen mit Sorge•recht

Der Verfahrens•lotse gibt:

  • Beratung
  • Unter•stützung
  • Begleitung bei Anträgen
  • Hilfe beim Durch•setzen von Rechten auf Eingliederungs•hilfe

Eingliederungs•hilfe bedeutet:
Menschen mit Behin­de­rung bekommen Unter•stützung, damit sie gut leben und mit•machen können.

 

Aufgaben vom Verfahrens•lotsen

Der Verfahrens•lotse macht zum Beispiel:

  • Er fragt: Was brauchen Sie?
    Was ist Ihr Anliegen?
  • Er hilft bei der Orientierung im Leistungs•system.
    Leistungs•system bedeutet:
    Es gibt viele Stellen, die Unter•stützung geben.
  • Er hilft beim Ausfüllen von Formularen.
  • Er hilft beim Schreiben von Anträgen für Eingliederungs•hilfe.
  • Er stellt Kontakt zu zuständigen Stellen her.
  • Er leitet Sie an passende Ansprech•personen weiter.

 

Ziel der Beratung

Die Beratung soll Hürden abbauen.
Hürden bedeutet:
Es gibt Schwierig•keiten, Rechte zu bekommen.

Der Verfahrens•lotse hilft:

  • Schwierig•keiten zu verstehen
  • Lösungen zu finden
  • junge Menschen zu entlasten
  • Familien zu entlasten
  • Leistungen der Eingliederungs•hilfe leichter zu bekommen

 

Ansprech•person

Stefan Lutterbeck
Telefon: 02581 • 53‑5269
E‑Mail: stefan.lutterbeck@kreis-warendorf.de

Weiterführende Informationen

Regelmäßige offene Sprechstunde

Ab dem 28.04.2025 findet 

jeden zweiten und vierten Montag   im Monat

von 15 bis 16 Uhr

eine offene Sprechstunde im „FreiRaum statt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich

 

Adresse:

Münsterstr. 27

48231 Warendorf