Artenreiche Feldflur
Der Kreis Warendorf zeichnet sich durch eine kleinteilige Kulturlandschaft mit einem hohen Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen aus. Verschiedene Landschaftselemente wie Weiden, Wiesen, Äcker, Streuobstwiesen, Wallhecken, kleine Waldstücke sowie unterschiedliche Gewässertypen prägen diese typisch westfälische Kulturlandschaft.
Diese Landschaft stellt Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten dar. Einige Arten sind besonders stark an ländliche bzw. landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften gebunden. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich die Struktur der offenen Feldflur stark verändert. Bei vielen früher häufigen Arten der Feldflur sind Bestandsrückgänge zu verzeichnen. Um die Situation von Arten der Feldflur zu verbessern, werden im Kreis Warendorf verschiedene Schutzprogramme, Habitat-Optimierungen und weitere Schutzmaßnahmen durchgeführt.
Folgende Arten, die an Agrarlebensräume gebunden sind oder zumindest einen Teil ihres Lebensraumes in der Feldflur haben, sind im Kreis Warendorf durch ihre Seltenheit oder aufgrund deutlicher Bestandsrückgänge gefährdet:
Knoblauchkröte, Bekassine, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rohrweihe, Feldlerche, Wiesenpieper, Kiebitz, Rebhuhn, Neuntöter, Steinkauz.
Verschlechtert sich der Erhaltungszustand der Arten im Kreisgebiet, ist die zuständige Untere Landschaftsbehörde laut BNatSchG dazu gehalten artspezifische Bewirtschaftungsvorgaben zum Schutz der Lebensräume anordnen.
Dies soll aus Sicht des Kreises und auch des Landes NRW vermieden werden.
Das Land hat in einem Leitfaden Anordnungen vermeidende Maßnahmenpakete formuliert und eingeführt.
Der Kreis Warendorf hat in den letzten Jahren diverse Arterhaltungsprogramme entwickelt und kontinuierlich erweitert. Diese haben deutlich zur Erhaltung des Artenbestands im Kreis beigetragen. Die weitere Konzentration in der Landwirtschaft zusammen mit der Flächenknappheit im Kreis führt jedoch dazu, dass die Anstrengungen und Mittel im Artenschutz speziell im Bereich der Ackernutzung ausgeweitet werden müssen.