Planungsrelevante Arten
Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 44 und § 7 Abs. 2 sind alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, alle europäischen Vogelarten sowie die Arten der EUArtSchV Anhang A und der BArtSchV, Anlage 1, Spalte 3, bei Planungen zu berücksichtigen.
Zur Vereinfachung hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen (NRW) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005a), der sogenannten "planungsrelevante Arten".
Eine tabellarische Übersicht dieser planungsrelevanten Arten finden Sie im Fachinformationssystem des LANUV "Geschützte Arten in NRW" unter Punkt 3, "Material zur Artenschutzprüfung in NRW": http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads.