Schutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Landwirten
Das Kreisgebiet beherbergt mit knapp 100 Brutpaaren landesweit Brutbestände der streng geschützten Greifvogelart. Der Erhaltungszustand der Art gilt in NRW als ungünstig.
Die Rohrweihe brütet nicht nur in Röhricht- bzw. Schilfbeständen oder anderen natürlichen Biotopen, sondern vermehr auch auf Ackerschlägen in Wintergetreide oder Raps. Um die Bestände zu erhalten und zu stärken engagiert sich der Kreis Warendorf zusammen mit dem ehrenamtlichen Naturschutz seit Jahrzehnten im Rohrweihenschutz. Seit 2012 wird das Schutzprogramm unter Einbindung der NABU-Naturschutzstation und des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WVL) systematisch weitergeführt.
Bestandskartierungen, Nestsuche und Nestschutz sind wichtige Bestandteile des kreisweiten Rohrweihenschutzes. Neben der Beobachtung des Verhaltens der Alttiere und der direkten Nestsuche werden in diesem Jahr testweise potentielle Niststandorte mit einem sogenannten Multikopter (mit eingebauter Kamera) überflogen. Die Befliegung stellt eine relativ störungsarme Möglichkeit dar, den genauen Neststandort im Getreidefeld zu lokalisieren, ohne die Fläche betreten zu müssen und mögliche Fährten für Beutegreifer zu legen.

Mögliche Maßnahmen zur Sicherung von Getreidebruten
Die Jungvögel von Weihenbruten im Wintergetreide fliegen meist nicht vor dem geplanten Erntetermin aus und bedürfen deshalb des Schutzes vor dem Mähtod. Hierzu sollte in Zusammenarbeit mit dem Landwirten um den Weihenhorst eine ausreichend große Zone des Getreides solange stehen gelassen werden, bis die Jungvögel flügge sind. Dies ist in der Regel ein Quadrat mit der Seitenlänge von 50 Metern (1 Morgen bzw. 0,25 ha), welches an den vier Eckpunkten um den Horst von einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde oder der NABU-Naturschutzstation Münsterland abgesteckt wird. Zur Markierung der Ecken werden 2,0 m lange weiße Markierungsstäbe aus Kunststoff verwendet.
Der Bewirtschafter sollte der Unteren Naturschutzbehörde zwei oder drei Tage vor dem voraussichtlichen Erntetermin des Getreides Bescheid geben, damit die Brut kontrolliert und die Schutzzone für ihn bzw. den Lohnunternehmer sichtbar abgesteckt werden kann. Sollte die Brut inzwischen gescheitert sein, wird der Bewirtschafter sofort darüber informiert und kann den gesamten Getreidebestand ohne Schutzvereinbarung abernten. Ist dies nicht der Fall, so bietet der Kreis Warendorf dem Bewirtschafter eine Entschädigungsvereinbarung an, um den Ernteverlust zu kompensieren. Die Entschädigungszahlung richtet sich nach den aktuellen Richtsätzen für die Bewertung von landwirtschaftlichen Kulturen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und wird ab dem Tag der Ernte des Bestandes um die Schutzzone wirksam. Um Mahdverluste aus Unachtsamkeit trotz Schutzvereinbarung zu vermeiden, trägt der Bewirtschafter der Fläche Sorge dafür, dass mögliche Lohnunternehmer über die abgesteckte Schutzfläche informiert werden.

Vermeidung von Störungen
Weihenhorste sollten nie in Eigenregie aufgesucht werden, denn jeder unnötige Besuch erhöht die Gefahr, dass Spuren für Beutegreifer zum Nest gelegt werden. Wenn Sie den Verdacht haben, ein brütendes Rohrweihenpaar beobachtet zu haben, melden Sie sich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises oder bei der NABU-Naturschutzstation Münsterland.

Untere Landschaftsbehörde:

Frau Anne Schulze Niehoff, Tel.: 02581 53-6134 - Anne.SchulzeNiehoff@kreis-Warendorf.de  

NABU-Naturschutzstation:

Herr Thomas Laumeier, Tel.: 0171 1962456 - t.laumeier@nabu-Station.de oder
Frau Aline Reinhard, Tel.: 0157 76491303 - a.reinhard@nabu-Station.de

Zuständige Stelle

Amt für Planung und Naturschutz
Waldenburger Str. 12
48231 Warendorf