Rohrweihenschutz
Die Rohrweihe im Kreis Warendorf
Der Kreis Warendorf beherbergt mit knapp 100 Brutpaaren einen Großteil der Brutbestände in NRW. Die streng geschützte Art brütet nicht nur in natürlichen Biotopen, sondern vermehr auch auf Ackerschlägen in Wintergetreide oder Raps. Aus diesem Grund sind die Tiere bei der Ernte der Feldfrucht dem Mähtod ausgeliefert.
Schutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Landwirten
Der Kreis Warendorf engagiert sich seit Jahrzehnten im Rohrweihenschutz und seit 2012 wird das Schutzprogramm unter Einbindung der NABU-Naturschutzstation und des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WVL) systematisch weitergeführt. Über Meldungen von Beobachtungen durch Landwirte und Anwohner, Bestandskartierungen und der aktiven Nestssuche mit Drohnen durch Fachleute werden jedes Jahr die Brutstandorte lokalisiert. Bei Vorfinden von Nestern werden Schutzmaßnahmen ergriffen.
Wenn Sie den Verdacht haben, ein brütendes Rohrweihenpaar beobachtet zu haben, melden Sie sich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises oder bei der NABU-Naturschutzstation Münsterland.
Schutzmaßnahmen zur Sicherung von Getreidebruten
Die Jungvögel von Weihenbruten im Wintergetreide fliegen meist nicht vor dem geplanten Erntetermin aus und bedürfen deshalb des Schutzes vor dem Mähtod. Hierzu sollte in Zusammenarbeit mit dem Landwirten um den Weihenhorst eine ausreichend große Zone des Getreides solange stehen gelassen werden, bis die Jungvögel flügge sind. Dies ist in der Regel ein Quadrat mit der Seitenlänge von 50 Metern (1 Morgen bzw. 0,25 ha), welches an den vier Eckpunkten um den Horst von einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde oder der NABU-Naturschutzstation Münsterland abgesteckt wird. Zur Markierung der Ecken werden 2,0 m lange weiße Markierungsstäbe aus Kunststoff verwendet.
Der Bewirtschafter sollte der Unteren Naturschutzbehörde zwei oder drei Tage vor dem voraussichtlichen Erntetermin des Getreides Bescheid geben, damit die Brut kontrolliert und die Schutzzone für ihn bzw. den Lohnunternehmer sichtbar abgesteckt werden kann. Sollte die Brut inzwischen gescheitert sein, wird der Bewirtschafter sofort darüber informiert und kann den gesamten Getreidebestand ohne Schutzvereinbarung abernten. Ist dies nicht der Fall, so bietet der Kreis Warendorf dem Bewirtschafter eine Entschädigungsvereinbarung an, um den Ernteverlust zu kompensieren. Die Entschädigungszahlung richtet sich nach den aktuellen Richtsätzen für die Bewertung von landwirtschaftlichen Kulturen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und wird ab dem Tag der Ernte des Bestandes um die Schutzzone wirksam. Um Mahdverluste aus Unachtsamkeit trotz Schutzvereinbarung zu vermeiden, trägt der Bewirtschafter der Fläche Sorge dafür, dass mögliche Lohnunternehmer über die abgesteckte Schutzfläche informiert werden.
Vermeidung von Störungen
Weihenhorste sollten nie in Eigenregie aufgesucht werden, denn jeder unnötige Besuch erhöht die Gefahr, dass Spuren für Beutegreifer zum Nest gelegt werden.
NABU-Naturschutzstation:
Herr Thomas Laumeier, Tel.: 0171 1962456 - t.laumeier@nabu-station.de oder
Frau Aline Reinhard, Tel.: 0157 76491303 - a.reinhard@nabu-station.de