Rohrweihenschutz
Die Rohrweihe im Kreis Warendorf
Der Kreis Warendorf beherbergt mit knapp 100 Brutpaaren einen Großteil der Brutbestände in NRW. Die streng geschützte Art brütet nicht nur in natürlichen Biotopen, sondern vermehr auch auf Ackerschlägen in Wintergetreide oder Raps. Auf dem Acker und im Grünland werden die Gelege bei der Ernte durch Drusch bzw. Ausmahd gefährdet.

Schutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Landwirten
Der Kreis Warendorf engagiert sich seit Jahrzehnten im Rohrweihenschutz und seit 2012 wird das Schutzprogramm unter Einbindung der NABU-Naturschutzstation und der Landwirtschaftskammer NRW (LWK) systematisch weitergeführt. Über Meldungen von Beobachtungen durch Landwirte und Anwohner, Bestandskartierungen und der aktiven Nestssuche mit Drohnen durch Fachleute werden jedes Jahr die Brutstandorte lokalisiert. Bei Vorfinden von Nestern werden Schutzmaßnahmen ergriffen.
Im April 2025 ist ein neues Artenschutzprojekt für die Rohrweihe gestartet. Mit dem Projekt „KLARO: Kulturlandschaft für die Rohrweihe (Circus aeruginosus) im Kreis Warendorf im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) - Erhalt und Förderung einer windkraftsensiblen Greifvogelart durch Optimierung und Neuanlage von Habitaten, Gelegeschutz sowie Begleitforschung zur Maßnahmenweiterentwicklung“ wollen die NABU-Naturschutzstation Münsterland und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf gezielt etwas für den Erhalt dieser kollisionsgefährdeten Greifvogelart tun. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf .
Wenn Sie den Verdacht haben, ein brütendes Rohrweihenpaar beobachtet zu haben, melden Sie sich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises oder bei der NABU-Naturschutzstation Münsterland.
Schutzmaßnahmen zur Sicherung von Getreidebruten
Die Jungvögel der Weihen fliegen in der Feldfrucht, insbesondere in Gerste, Winterweizen, Triticale und Raps, oft nicht vor dem geplanten Erntetermin aus. Deshalb bedarf es der Einrichtung von Nestschutzzonen. Hierzu wird in Absprache mit den Bewirtschaftenden um das Weihengelege eine ausreichend große Zone der Feldfrucht so lange stehen gelassen werden, bis die Jungvögel flügge sind. Dies ist in der Regel ein Quadrat mit einer Seitenlänge von 50 Metern (1 Morgen bzw. 0,25 ha), welches an den vier Eckpunkten um den Horst von einem Mitarbeiter der NABU-Naturschutzstation Münsterland abgesteckt wird.
Die Bewirtschaftenden sollte der Unteren Naturschutzbehörde oder den Mitarbeitenden der NABU-Naturschutzstation zwei oder drei Tage vor dem voraussichtlichen Erntetermin des Getreides Bescheid geben, damit die Brut kontrolliert und die Schutzzone für ihn bzw. den Lohnunternehmer sichtbar abgesteckt werden kann. Sollte die Brut inzwischen gescheitert oder aber erfolgreich abgeschlossen sein, wird der Bewirtschafter sofort darüber informiert und kann den gesamten Getreidebestand ohne Schutzvereinbarung abernten. Ist dies nicht der Fall, so bietet der Kreis Warendorf dem Bewirtschaftenden eine Entschädigungsvereinbarung an, um den Ernteverlust zu kompensieren. Die Entschädigungszahlung richtet sich nach den aktuellen Richtsätzen für die Bewertung von landwirtschaftlichen Kulturen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und beinhaltet zusätzlich eine Arbeitsaufwandspauschale. Die Vereinbarung wird ab dem Tag der Ernte des Bestandes um die Schutzzone wirksam. Um Mahdverluste aus Unachtsamkeit trotz Entschädigungvereinbarung zu vermeiden, tragen die Bewirtschaftenden Sorge dafür, dass mögliche Lohnunternehmer über die abgesteckte Nestschutzzone informiert werden und diese schützen können.
Vermeidung von Störungen
Weihenhorste sollten nie in Eigenregie aufgesucht werden, denn jeder Besuch die Gefahr erhöht, dass Spuren zum Nest für Beutegreifer gelegt werden.
NABU-Naturschutzstation:
Frau Aline Förster, Tel.: 0157 76491303 - a.foerster@nabu-station.de oder
Herr Thomas Laumeier, Tel.: 0171 1962456 - t.laumeier@nabu-station.de