Fördermaßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege
Wenn Sie sich z.B. als Bürger oder Verein zugunsten von Natur und Landschaft engagieren möchten, sollten Sie die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch die Untere Landschaftsbehörde prüfen lassen. Im Kreis Warendorf gibt es verschiedene Förderprogramme für Maßnahmen im Bereich Natur und Landschaft.
Nicht förderfähig sind z.B. landschaftsrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder ähnliche behördliche Auflagen.
Ihren Antrag können Sie jederzeit bei der Unteren Naturschutzbehörde einreichen. Vor Beginn und nach Abschluss der Maßnahmen führen Mitarbeiter/innen jeweils Ortsbesichtigungen durch. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Beratung, Planung und Beantragung der beabsichtigten Maßnahmen.
Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Natur und Landschaft (FöNa)
Das Land NRW fördert Maßnahmen, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen.
Mitfinanziert werden:
- Pläne und Gutachten,
- Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen,
- Erhaltungsmaßnahmen,
- Grunderwerb und Pacht,
- Betreuungen von Naturschutzgebieten sowie
- Artenschutzmaßnahmen.
Anerkannte Naturschutzverbände sowie Privatpersonen, Vereine und andere Organisationen können diese Förderung beantragen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass die Maßnahme nicht vor der offiziellen "Zusage" (Bewilligung) begonnen werden darf, jedoch vor Ablauf des Bewilligungsjahres fertiggestellt sein muss. Die Zuwendungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Regel in einer Höhe von 50 - 80 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen von mindestens 500 € bewilligt. Die Auszahlung erfolgt nach beanstandungsfreier Abnahme der Maßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde. Auch hier besteht die Verpflichtung, eine Zweckbindungszeit von mindestens 10 Jahren einzuhalten.
Vertragsnaturschutz (VNS)
Im Vertragsnaturschutz können Landbewirtschafter freiwillig Naturschutzmaßnahmen umsetzen. Aufgrund der Bewirtschaftungseinschränkungen und Pflegemaßnahmen und der damit einhergehenden Mehraufwendungen bzw. dem Minderertrag wird eine Ausgleichsprämie gewährt. Die Verträge laufen in der Regel für 5 Jahre.
Die Förderung soll die Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten erhalten oder verbessern bzw. wiederherstellen und eine für den Naturhaushalt schädliche Entwicklung verhindern. Im Kreis Warendorf werden Förderungen gewährt für:
- die naturschutzgerechte Nutzung von Äckern/Ackerrandstreifen,
- die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland,
- die Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen
Nähere Informationen hier.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Naturschutz - FöNa)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz (Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz)