Aufruf: Nestmarkierungs-Helfer gesucht!

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Der Kiebitz im Kreis Warendorf
Der Kiebitz ist als typischer Charaktervogel aus der westfälischen Agrarlandschaft nicht wegzudenken. Aufgrund von anhaltenden Bestandsrückgängen sind die Kiebitze im Kreis Warendorf gefährdet. Der Brutbestand hat sich im Vergleich von 2003 zu 2012 um 50 % auf 700 Brutpaare verringert. Von 2012 zu 2017 sanken die Bestände nochmals um ca. 20 %, so dass es aktuell nur noch 575 Brutpaare im Kreisgebiet gibt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf führt gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Warendorf-Münster-Gütersloh sowie der NABU-Naturschutzstation Münsterland ein Schutzprojekt durch, um die Bestände zu stärken und zu stabilisieren.
Ziel des Gemeinschaftsprojektes ist es, mit einem Bündel von Einzelmaßnahmen eine Trendwende beim Kiebitzrückgang zu erreichen. Durch Information der Flächenbewirtschafter, Nestschutz, der Optimierung und Anlage von Nahrungsbiotopen und weitere Maßnahmen soll dem negativen Trend entgegengewirkt werden.

Der Kiebitz – Kulturfolger auf Ackerflächen
Der Kiebitz ist ein etwa taubengroßer, schwarz-weiß gefärbter, metallisch glänzender Vogel mit langer Federholle. Zur Paarungszeit kann man die akrobatischen Balzflüge beobachten, die von arttypischen „kie-witt“-Rufen begleitet werden.
Als typischer Bewohner offener Grünlandbereiche bevorzugt der Kiebitz als Brutplatz vegetationsarme bzw. -freie Bodenstellen sowie Bereiche mit niedrigem Bewuchs. Aufgrund des geringen Angebotes an geeigneten Grünlandflächen besiedelt er mittlerweile verstärkt Ackerflächen. Etwa 80 % der Kiebitzbrutplätze in NRW befinden sich auf Äckern, bevorzugt auf Sommerkulturen wie Mais.
Der Bruterfolg ist u.a. stark abhängig von der Intensität und dem zeitlichen Ablauf der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung sowie von der Verfügbarkeit geeigneter Nahrungs- und Rückzugsräume für die Jungvögel.
Durch entsprechende Gelegeschutz-Maßnahmen, die Anlage von geeigneten Nahrungsflächen und  die Durchführung weiterer Schutzmaßnahmen haben Landwirte die Möglichkeit den Kiebitz zu unterstützen.
Um den Bruterfolg zu erhöhen ist die Markierung von Nestern sinnvoll. Hierzu können etwa fünf Meter vor und hinter dem Nest Markierungsstöcke in den Boden gesteckt und so das jeweilige Nest umfahren werden. Auch das Umsetzten der Nestmulde mit Nistmaterial und Eiern um wenige Meter ist möglich. So können Nester beispielsweise aus der Fahrspur heraus gesetzt bzw. in angrenzende, bereits bearbeitete Bereiche umgesetzt werden.
Die Markierung von Nestern wird im Kreis Warendorf auch von Mitarbeitern der Nabu-Naturschutz-Station durchgeführt. Falls Sie Unterstützung bei der Nestsuche oder -markierung benötigen, wenden Sie sich gerne an die Zuständigen Ansprechpartner.
Die Schlüpflinge sind Nestflüchter und verlassen direkt nach dem Schlüpfen das Nest. Sie halten sich bevorzugt an krautreichen Ackerrändern auf, da sie hier Deckung und insektenreiche Nahrung finden. Artenreiche Blühstreifen können das Nahrungsangebot und somit die Überlebenschancen der Küken erhöhen. Zudem bieten krautige Saumstrukturen den Jungtieren Schutz vor Fressfeinden. Wichtig ist hierbei, dass die Nahrungsflächen nicht zu hochwüchsig und nicht zu dicht verkrautet sind.
Bei der Anlage solcher Nahrungs- und Rückzugsflächen ist der Schutz weiterer Gelege im Umfeld besonders wichtig. Durch die Kombination geeigneter Maßnahmen kann insgesamt der Bruterfolg gesteigert werden.

Zusammenfassung geeigneter Maßnahmen: 
Gelegeschutz
Markierung der Nester mit Markierungsstöckchen, kleinräumiges Aussparen der Gelege bei der Bodenbearbeitung (Umbruch, Einsaat), zeitnaher Ablauf der Arbeitsschritte bei der Frühjahrsbestellung (kurz hintereinander), um die Störung für die Tiere möglichst gering zu halten
Das Markieren von Gelegen stellt eine wirksame Maßnahme zur Erhöhung des Schlupferfolges dar, allerdings fehlt es an den Brutplätzen oder in der näheren Umgebung meist an geeigneten Nahrungs- und Schutzflächen für die Kiebitze und deren Küken. Die Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Nahrungsflächen steigt beim Vorhandensein negativer Witterungseinflüsse während der Schlupf- und ersten Aufzuchtphase zusätzlich. Das Fehlen geeigneter Nahrungsflächen in Brutplatznähe erfordert ohnehin schon einen erhöhten Energieaufwand, weil weite Strecken zurückgelegt werden müssen und auch länger nach ausreichend Nahrung gesucht werden muss.
Auch wenn die Gelege geschützt und zum Schlupf gebracht werden können, ist der Bruterfolg auf Flächen ohne geeignete Nahrungsverfügbarkeit nur sehr gering.
Die Grundlage eines erfolgreichen Kiebitz-Schutzes bildet der Schutz der Gelege in Kombination mit der Lebensraumoptimierung (Anlage geeigneter Nahrungs- und Schutzflächen). Beide Maßnahmen funktionieren nur gemeinsam. Ohne eine der beiden Komponenten ist eine Steigerung des Bruterfolges nicht möglich!

Zur Verfügung stellen von geeigneten Nahrungs- und Schutzflächen
Z.B. Wildackerflächen, blütenreiche Bracheflächen, Blühstreifen bzw. -flächen, etc. (auch im Rahmen des Greening), liegen lassen feuchter, schlecht zu beackernder Stellen in den Flächen als selbstbegrünende, insektenreiche Nahrungsbereiche.
Kiebitzinseln/ Feldvogelinseln stellen eine wirksame Maßnahme dar, um Kiebitzen während und nach der Brutzeit einen geeigneten Lebensraum zu bieten. Sie können neben ausreichender Insektennahrung auf den Flächen auch Schutz, vor Fressfeinden oder Witterungseinflüssen (Sonne, Regen, Wind, etc.) bieten.

1-jähriges Vertragsnaturschutzpaket „Feldvogelinseln im Acker“ (Landesförderung in 2020)
Anlage von 0,5 - 1,0 ha großen Feldvogelinseln innerhalb von Schlägen (Silomais, Körnermais, Zuckerrüben, Ackerbohnen, Futtererbsen, Braugerste oder Sommergetreide). Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. bzw. dem Datum des Vertragsabschlusses bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens 01.10.), Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, zusätzlich Markierung von Feldvogel-Nestern auf dem umliegenden Ackerschlag, um Bearbeitungsverluste zu vermeiden. Ausgleichsbetrag je nach Feldfrucht:

  • Silomais: 1.050 €/ ha
  • Körnermais: 820 €/ ha
  • Zuckerrüben: 1.011 €/ ha
  • Ackerbohnen: 419 €/ ha
  • Futtererbsen: 508 €/ ha
  • Braugerste: 698 €/ ha
  • Sommergetreide (Weizen, Gerste, Hafer): 442 €/ ha


Melden sie sich bei Interesse gerne bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf unter 02581-53 6134. Wir beraten Sie gerne!

Vertragsnaturschutz
Paket 5023: Bearbeitungsfreie Schonzeit auf Maisäckern, Schonzeit vom 22. März - 20. Mai, Ausgleichsbetrag ha/Jahr: 440,- €
Paket 5041: Anlage von Ackerbrachen durch Selbstbegrünung, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz, Ausgleichsbetrag ha/ Jahr 1.150,- €
Paket 5042: Kiebitz-gerechte Einsaat von Ackerflächen, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, Einsaat mehrjährig, Ausgleichsbetrag ha/Jahr: 1.250,- €

Weitere Informationen zum Thema Kiebitzschutz erhalten Sie auch auf folgenden Seiten:

Zuständige Stelle

Amt für Planung und Naturschutz
Waldenburger Str. 12
48231 Warendorf

02581 53-6100
02581 53-96100

Kiebitzschutz

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Der Kiebitz im Kreis Warendorf
Der Kiebitz ist als typischer Charaktervogel aus der westfälischen Agrarlandschaft nicht wegzudenken. Aufgrund von anhaltenden Bestandsrückgängen sind die Kiebitze im Kreis Warendorf gefährdet. Der Brutbestand hat sich im Vergleich von 2003 zu 2012 um 50 % auf 700 Brutpaare verringert. Von 2012 zu 2017 sanken die Bestände nochmals um ca. 20 %, so dass es aktuell nur noch 575 Brutpaare im Kreisgebiet gibt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf führt gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Warendorf-Münster-Gütersloh sowie der NABU-Naturschutzstation Münsterland ein Schutzprojekt durch, um die Bestände zu stärken und zu stabilisieren.
Ziel des Gemeinschaftsprojektes ist es, mit einem Bündel von Einzelmaßnahmen eine Trendwende beim Kiebitzrückgang zu erreichen. Durch Information der Flächenbewirtschafter, Nestschutz, der Optimierung und Anlage von Nahrungsbiotopen und weitere Maßnahmen soll dem negativen Trend entgegengewirkt werden.

Der Kiebitz – Kulturfolger auf Ackerflächen
Der Kiebitz ist ein etwa taubengroßer, schwarz-weiß gefärbter, metallisch glänzender Vogel mit langer Federholle. Zur Paarungszeit kann man die akrobatischen Balzflüge beobachten, die von arttypischen „kie-witt“-Rufen begleitet werden.
Als typischer Bewohner offener Grünlandbereiche bevorzugt der Kiebitz als Brutplatz vegetationsarme bzw. -freie Bodenstellen sowie Bereiche mit niedrigem Bewuchs. Aufgrund des geringen Angebotes an geeigneten Grünlandflächen besiedelt er mittlerweile verstärkt Ackerflächen. Etwa 80 % der Kiebitzbrutplätze in NRW befinden sich auf Äckern, bevorzugt auf Sommerkulturen wie Mais.
Der Bruterfolg ist u.a. stark abhängig von der Intensität und dem zeitlichen Ablauf der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung sowie von der Verfügbarkeit geeigneter Nahrungs- und Rückzugsräume für die Jungvögel.
Durch entsprechende Gelegeschutz-Maßnahmen, die Anlage von geeigneten Nahrungsflächen und  die Durchführung weiterer Schutzmaßnahmen haben Landwirte die Möglichkeit den Kiebitz zu unterstützen.
Um den Bruterfolg zu erhöhen ist die Markierung von Nestern sinnvoll. Hierzu können etwa fünf Meter vor und hinter dem Nest Markierungsstöcke in den Boden gesteckt und so das jeweilige Nest umfahren werden. Auch das Umsetzten der Nestmulde mit Nistmaterial und Eiern um wenige Meter ist möglich. So können Nester beispielsweise aus der Fahrspur heraus gesetzt bzw. in angrenzende, bereits bearbeitete Bereiche umgesetzt werden.
Die Markierung von Nestern wird im Kreis Warendorf auch von Mitarbeitern der Nabu-Naturschutz-Station durchgeführt. Falls Sie Unterstützung bei der Nestsuche oder -markierung benötigen, wenden Sie sich gerne an die Zuständigen Ansprechpartner.
Die Schlüpflinge sind Nestflüchter und verlassen direkt nach dem Schlüpfen das Nest. Sie halten sich bevorzugt an krautreichen Ackerrändern auf, da sie hier Deckung und insektenreiche Nahrung finden. Artenreiche Blühstreifen können das Nahrungsangebot und somit die Überlebenschancen der Küken erhöhen. Zudem bieten krautige Saumstrukturen den Jungtieren Schutz vor Fressfeinden. Wichtig ist hierbei, dass die Nahrungsflächen nicht zu hochwüchsig und nicht zu dicht verkrautet sind.
Bei der Anlage solcher Nahrungs- und Rückzugsflächen ist der Schutz weiterer Gelege im Umfeld besonders wichtig. Durch die Kombination geeigneter Maßnahmen kann insgesamt der Bruterfolg gesteigert werden.

Zusammenfassung geeigneter Maßnahmen: 
Gelegeschutz
Markierung der Nester mit Markierungsstöckchen, kleinräumiges Aussparen der Gelege bei der Bodenbearbeitung (Umbruch, Einsaat), zeitnaher Ablauf der Arbeitsschritte bei der Frühjahrsbestellung (kurz hintereinander), um die Störung für die Tiere möglichst gering zu halten
Das Markieren von Gelegen stellt eine wirksame Maßnahme zur Erhöhung des Schlupferfolges dar, allerdings fehlt es an den Brutplätzen oder in der näheren Umgebung meist an geeigneten Nahrungs- und Schutzflächen für die Kiebitze und deren Küken. Die Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Nahrungsflächen steigt beim Vorhandensein negativer Witterungseinflüsse während der Schlupf- und ersten Aufzuchtphase zusätzlich. Das Fehlen geeigneter Nahrungsflächen in Brutplatznähe erfordert ohnehin schon einen erhöhten Energieaufwand, weil weite Strecken zurückgelegt werden müssen und auch länger nach ausreichend Nahrung gesucht werden muss.
Auch wenn die Gelege geschützt und zum Schlupf gebracht werden können, ist der Bruterfolg auf Flächen ohne geeignete Nahrungsverfügbarkeit nur sehr gering.
Die Grundlage eines erfolgreichen Kiebitz-Schutzes bildet der Schutz der Gelege in Kombination mit der Lebensraumoptimierung (Anlage geeigneter Nahrungs- und Schutzflächen). Beide Maßnahmen funktionieren nur gemeinsam. Ohne eine der beiden Komponenten ist eine Steigerung des Bruterfolges nicht möglich!

Zur Verfügung stellen von geeigneten Nahrungs- und Schutzflächen
Z.B. Wildackerflächen, blütenreiche Bracheflächen, Blühstreifen bzw. -flächen, etc. (auch im Rahmen des Greening), liegen lassen feuchter, schlecht zu beackernder Stellen in den Flächen als selbstbegrünende, insektenreiche Nahrungsbereiche.
Kiebitzinseln/ Feldvogelinseln stellen eine wirksame Maßnahme dar, um Kiebitzen während und nach der Brutzeit einen geeigneten Lebensraum zu bieten. Sie können neben ausreichender Insektennahrung auf den Flächen auch Schutz, vor Fressfeinden oder Witterungseinflüssen (Sonne, Regen, Wind, etc.) bieten.

1-jähriges Vertragsnaturschutzpaket „Feldvogelinseln im Acker“ (Landesförderung in 2020)
Anlage von 0,5 - 1,0 ha großen Feldvogelinseln innerhalb von Schlägen (Silomais, Körnermais, Zuckerrüben, Ackerbohnen, Futtererbsen, Braugerste oder Sommergetreide). Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. bzw. dem Datum des Vertragsabschlusses bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens 01.10.), Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, zusätzlich Markierung von Feldvogel-Nestern auf dem umliegenden Ackerschlag, um Bearbeitungsverluste zu vermeiden. Ausgleichsbetrag je nach Feldfrucht:

  • Silomais: 1.050 €/ ha
  • Körnermais: 820 €/ ha
  • Zuckerrüben: 1.011 €/ ha
  • Ackerbohnen: 419 €/ ha
  • Futtererbsen: 508 €/ ha
  • Braugerste: 698 €/ ha
  • Sommergetreide (Weizen, Gerste, Hafer): 442 €/ ha


Melden sie sich bei Interesse gerne bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf unter 02581-53 6134. Wir beraten Sie gerne!

Vertragsnaturschutz
Paket 5023: Bearbeitungsfreie Schonzeit auf Maisäckern, Schonzeit vom 22. März - 20. Mai, Ausgleichsbetrag ha/Jahr: 440,- €
Paket 5041: Anlage von Ackerbrachen durch Selbstbegrünung, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz, Ausgleichsbetrag ha/ Jahr 1.150,- €
Paket 5042: Kiebitz-gerechte Einsaat von Ackerflächen, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, Einsaat mehrjährig, Ausgleichsbetrag ha/Jahr: 1.250,- €

Weitere Informationen zum Thema Kiebitzschutz erhalten Sie auch auf folgenden Seiten:

Kiebitz, Kiebitzschutzprogramm https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/447/show
Amt für Planung und Naturschutz
Waldenburger Str. 12 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6100
Fax 02581 53-96100