Kiebitzschutz
Ausführliche Informationen rund ums Thema Kiebitz finden Sie außerdem hier!
Steckbrief - der Kiebitz im Kreis Warendorf
- typischer Charaktervogel in der münsterländer Agrarlandschaft
- taubengroßer, schwarz-weiß gefärbter, metallisch glänzender Vogel mit langer Federholle (aufgerichtete Kopffedern)
- brütete ursprünglich auf feuchtem Grünland
- drastische Bestandsrückgänge seit den 1970er
- im Jahr 2003 noch ca. 1400 Brutpaare im Kreis Warendorf, in 2017 nur noch ca. 600 Brutpaare
- jährlich ca. 10% Rückgänge
- Ursachen:
- Wechsel der Brutstandorte zu Ackerland, mittlerweile 94% der Bruten auf Acker in WAF
- Bodenbearbeitung auf dem Acker zerstört die Nester
- Nahrungsmangel (Insekten) für die Kükenaufzucht
Kiebitzschutz
Durch entsprechende Gelegeschutz-Maßnahmen, die Anlage von geeigneten Nahrungsflächen und die Durchführung weiterer Schutzmaßnahmen haben Landwirte die Möglichkeit den Kiebitz zu unterstützen. Der Bruterfolg ist u.a. stark abhängig von der Intensität und dem zeitlichen Ablauf der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung. Erfolgreicher Kiebitzschutz beinhaltet nicht nur den Schlupf, sondern auch die Aufzucht der Küken!
1. Markierung von Nestern
Um den Bruterfolg zu erhöhen ist die Markierung von Nestern sinnvoll. Hierzu können etwa fünf Meter vor und hinter dem Nest Markierungsstöcke in den Boden gesteckt und so das jeweilige Nest umfahren werden. Auch das Umsetzten der Nestmulde mit Nistmaterial und Eiern um wenige Meter ist möglich. So können Nester beispielsweise aus der Fahrspur heraus gesetzt bzw. in angrenzende, bereits bearbeitete Bereiche umgesetzt werden.
Die Markierung von Nestern wird im Kreis Warendorf auch von Mitarbeitern der Nabu-Naturschutz-Station durchgeführt. Falls Sie Unterstützung bei der Nestsuche oder -markierung benötigen, wenden Sie sich gerne an die Zuständigen Ansprechpartner.
2. Nahrungs- und Rückzugsflächen
Die Schlüpflinge sind Nestflüchter und verlassen direkt nach dem Schlüpfen das Nest. Sie halten sich bevorzugt an krautreichen Ackerrändern auf, da sie hier Deckung und insektenreiche Nahrung finden. Artenreiche Blühstreifen können das Nahrungsangebot und somit die Überlebenschancen der Küken erhöhen. Zudem bieten krautige Saumstrukturen den Jungtieren Schutz vor Fressfeinden. Wichtig ist hierbei, dass die Nahrungsflächen nicht zu hochwüchsig und nicht zu dicht verkrautet sind.
Bei der Anlage solcher Nahrungs- und Rückzugsflächen ist der Schutz weiterer Gelege im Umfeld besonders wichtig. Durch die Kombination geeigneter Maßnahmen kann insgesamt der Bruterfolg gesteigert werden.
Die Grundlage eines erfolgreichen Kiebitz-Schutzes bildet der Schutz der Gelege in Kombination mit der Lebensraumoptimierung (Anlage geeigneter Nahrungs- und Schutzflächen). Beide Maßnahmen funktionieren nur gemeinsam. Ohne eine der beiden Komponenten ist eine Steigerung des Bruterfolges nicht möglich!
Freiwillige Maßnahmen - Beispiele
Wildackerflächen, blütenreiche Bracheflächen, Blühstreifen bzw. -flächen, etc. (auch im Rahmen des Greening), liegen lassen feuchter, schlecht zu beackernder Stellen in den Flächen als selbstbegrünende, insektenreiche Nahrungsbereiche.
Kiebitzinseln/ Feldvogelinseln stellen eine wirksame Maßnahme dar, um Kiebitzen während und nach der Brutzeit einen geeigneten Lebensraum zu bieten. Sie können neben ausreichender Insektennahrung auf den Flächen auch Schutz, vor Fressfeinden oder Witterungseinflüssen (Sonne, Regen, Wind, etc.) bieten.
Förderprogramm (1-jähriges) „Feldvogelinseln im Acker“
Feldvogelinseln bieten ungestörten Lebensraum während und nach der Brutzeit. In einem Bereich innerhalb des Ackerschlages wird auf einer Fläche von 0,5 - 1,0 ha eine Feldvogelinseln angelegt, welche in der Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. bzw. dem Datum des Vertragsabschlusses bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens 01.10.) nicht befahren werden darf. In der Feldvogelinsel wird auf Düngung und Pflanzenschutzmittel verzichtet. Ausgleichsbetrag je nach Feldfrucht (wird jährlich angepasst, Stand 2025):
- Silomais 1.391 € / ha
- Körnermais 1.208 € / ha
- Zuckerrüben 1.978 € / ha
- Ackerbohnen 582 € / ha
- Körnererbsen 635 € / ha
- Sommergetreide (Gerste, Hafer) 671 € / ha
- Sommerweizen 759 € / ha
- Braugerste 1.131 € / ha
Weitere Informationen zur Feldvogelinsel hier
Förderprogramm (mehrjährig) "Vertragsnaturschutz"
Nach einer Beratung können i.d.R. 5-jährige Verträge abgeschlossen werden. Dabei kann aus einem breiten Angebot an Bewirtschaftungsvereinbarungen (Pakete) gewählt werden. Für Kiebitze bietet sich insbesondere das Paket 5041 Kurzzeitbrache an. Weitere Informationen hier.
Paket 5041: Anlage von Ackerbrachen durch Selbstbegrünung, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz, Ausgleichsbetrag ha/ Jahr 1.600,- €
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