An- und Abmeldungen der Gesundheitsfachberufe
Eine Tätigkeit im Gesundheitswesen im Kreis Warendorf - ob selbstständig oder nicht - muss gemäß § 1a Gesundheitsfachberufegesetz NRW (GBerG) beim Gesundheitsamt an- und abgemeldet werden.
Das gilt für folgende Berufe:
- Altenpfleger/-in
- Diätassistent/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Heilpraktiker/-in
- Logopädin/Logopäde
- Masseur/-in und medizinische Bademeister/-in
- Orthoptist/-in
- Physiotherapeut/-in
- Podologin/Podologe
- anästhesietechnische(r) Assistent/-in
- operationstechnische(r) Assistent/-in
- medizinische(r) Technologin/Technologe für Laboratoriumsanalytik
- medizinische(r) Technologin/Technologe für Radiologie
- medizinische(r) Technologin/Technologe für Funktionsdiagnostik
- medizinische(r) Technologin/Technologe für Veterinärmedizin
Unterlagen
Notwendige Unterlagen für die Anmeldung in schriftlicher oder elektronischer Form
- aktuelle (nicht älter als 3 Monate) beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
- Praxisadresse oder Arbeitgeberadresse
- Privatadresse
- Beginn und/oder Ende der Tätigkeit
- Kopie des Personalausweises
Rechtsgrundlagen
- Gesundheitsfachberufegesetz NRW (GBerG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Warendorf
Kosten
Auf Wunsch wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt:
- 25,00 Euro bei Anmeldung einer Tätigkeit
- 15,25 Euro bei Um-/Abmeldung einer Tätigkeit