An- und Abmeldungen der Gesundheitsfachberufe
Eine Tätigkeit im Gesundheitswesen im Kreis Warendorf - ob selbstständig oder nicht - muss gemäß § 1a Gesundheitsfachberufegesetz beim Gesundheitsamt an- und abgemeldet werden.
Das gilt für folgende Berufe:
- Ärztin/Arzt (wird von der Ärztekammer gemeldet)
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Heilpraktiker/-in
- Logopädin/Logopäde
- Masseur/-in
- Medizinisch-technische(r) Assistent/-in
- Notfallsanitäter/-in
- Orthoptist/-in
- Pharmazeutisch-technische(r) Assistent/-in
- Physiotherapeut/-in
- Podologin/Podologe
- Psychologischer Psychotherapeut/in (wird von der Kammer gemeldet)
- Rettungsassistent/-in
- Zahnärztin/Zahnarzt (wird von der Zahnärztekammer gemeldet)
Unterlagen
Notwendige Unterlagen für die Anmeldung in schriftlicher oder elektronischer Form
- Kopie der Berufsurkunde
- Praxisadresse oder Arbeitgeberadresse
- Privatadresse
- Beginn und/oder Ende der Tätigkeit
- Kopie des Personalausweises - nur bei Namensänderung erforderlich
Kosten
Bestätigung der Anmeldung
Wenn Sie über die Anmeldung eine schriftliche Bestätigung wünschen, teilen Sie dies bitte mit; die Bescheinigung kostet 25 €.