Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes des Kreises Warendorf gehört es, übertragbare Krankheiten bei der Bevölkerung vorzubeugen, zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht werden dem Gesundheitsamt täglich durch Ärzte/innen, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen oder Labore infektiöse Erkrankungen gemeldet. Jeder Einzelfall wird im Gesundheitsamt überprüft und bearbeitet. In besonderen Situationen z.B. bei hochansteckenden und/ oder bei schwerwiegend verlaufenden Erkrankungen muss das Gesundheitsamt zum Schutz der Bevölkerung umgehend und konsequent handeln und ggf. auch Anordnungen von Schutzmaßnahmen veranlassen, die manchmal eine vorübergehende Einschränkung für die Betroffenen bedeuten.

Meldebögen für die Meldung  infektiöser Erkrankungen finden Sie  unter "Formulare".

Die Arbeitsschwerpunkte des Sachgebietes für Infektionsschutz sind:

Ermittlungen:

Je nach gemeldetem Einzelfall wird durch Kontaktaufnahme mit dem Erkrankten  oder mit dessen Familie detailliert ermittelt, um die mögliche Infektionsquelle herauszufinden. In diesem Rahmen erfolgt bei jedem gemeldeten Infektionsfall eine entsprechende fachkompetente Beratung des Erkrankten über die jeweilige Erkrankung und deren Vorbeugung.

Datenverarbeitung der meldepflichtigen Infektionserkrankungen:
Die gemeldeten und ermittelten Daten werden anonymisiert an das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA.NRW) und von dort aus an das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin weitergeleitet. Hier werden diese Daten zur Forschung und Bekämpfung von Infektionserkrankungen genutzt.

https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/meldewesen/infektionsberichte/index.html


Infektionshygienische Überwachung:

Für alle öffentlichen Einrichtungen/ Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe,  auch medizinische Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Rettungsdienste, ambulant operierende  Praxen oder Arztpraxen und gewerbliche Einrichtungen wie z. B. podologische Praxen, Fußpflege- und Kosmetikeinrichtungen und Tätowierstuben etc. besteht die gesetzlichen Hygieneaufsicht durch das Gesundheitsamt. Dabei kommt der persönlichen Beratung eine besondere Bedeutung zu. In der Regel werden solche Einrichtungen auch vor Ort aufgesucht und zu infektionshygienischen Themenschwerpunkten fachlich beraten.

Informations- und Schulungsveranstaltungen:

Auf Anfrage bietet das Gesundheitsamt Fortbildungen zu aktuellen Themen aus dem Infektionsschutz.  

Teilnahme an Projekten/ Arbeitskreisen:
Das Gesundheitsamt Warendorf nimmt an dem EUREGIO Projekt EUREGIO Projekt EurHealth-1Health (www.eurhealth-1health.eu) teil. Dies ist ein grenzüberschreitendes, euregionales Netzwerk für Patientensicherheit und Infektionsschutz. Dessen Ziel ist es u. a. die Zahl der Infektionen mit multiresistenten Infektionserregern in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zu verringern und die Sicherheit der Patienten im gesamten deutsch-niederländischen und deutsch-belgischen Grenzgebiet zu stärken.

Durch die Teilnahme am Arbeitskreis mit Vertretern des Praxisnetzes Warendorfer Ärzte, den Vertretern von Seniorenheimen und einer Hygienefachkraft aus einem Krankenhaus wurde eine inzwischen von Experten anerkannte fachspezifische Leitlinie für Pflegende und Ärzte zum  Management MRSA-positiver Bewohner in Senioren – und Pflegeheimen erstellt: "MRSA-Management in Senioren- und Pflegeheimen" (s.u. ).
   
Veröffentlichungen des Gesundheitsamtes:

Informationen zu einzelnen Infektionserkrankungen:


Haben Sie Fragen? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern!
Wöchentliche Infektionsberichte des Landeszentrum Gesundheit NRW:
https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/meldewesen/infektionsberichte/wochen-infektionsberichte/index.html

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
  • Hygieneverordnung des Landes NRW
  • Krankenhaushygieneverordnung für das Land NRW
  • Richtlinien/ Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI)


Formulare

Unterlagen

auf Anfrage

Kosten

auf Anfrage

Infektionsschutz

Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes des Kreises Warendorf gehört es, übertragbare Krankheiten bei der Bevölkerung vorzubeugen, zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht werden dem Gesundheitsamt täglich durch Ärzte/innen, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen oder Labore infektiöse Erkrankungen gemeldet. Jeder Einzelfall wird im Gesundheitsamt überprüft und bearbeitet. In besonderen Situationen z.B. bei hochansteckenden und/ oder bei schwerwiegend verlaufenden Erkrankungen muss das Gesundheitsamt zum Schutz der Bevölkerung umgehend und konsequent handeln und ggf. auch Anordnungen von Schutzmaßnahmen veranlassen, die manchmal eine vorübergehende Einschränkung für die Betroffenen bedeuten.

Meldebögen für die Meldung  infektiöser Erkrankungen finden Sie  unter "Formulare".

Die Arbeitsschwerpunkte des Sachgebietes für Infektionsschutz sind:

Ermittlungen:

Je nach gemeldetem Einzelfall wird durch Kontaktaufnahme mit dem Erkrankten  oder mit dessen Familie detailliert ermittelt, um die mögliche Infektionsquelle herauszufinden. In diesem Rahmen erfolgt bei jedem gemeldeten Infektionsfall eine entsprechende fachkompetente Beratung des Erkrankten über die jeweilige Erkrankung und deren Vorbeugung.

Datenverarbeitung der meldepflichtigen Infektionserkrankungen:
Die gemeldeten und ermittelten Daten werden anonymisiert an das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA.NRW) und von dort aus an das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin weitergeleitet. Hier werden diese Daten zur Forschung und Bekämpfung von Infektionserkrankungen genutzt.

https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/meldewesen/infektionsberichte/index.html


Infektionshygienische Überwachung:

Für alle öffentlichen Einrichtungen/ Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe,  auch medizinische Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Rettungsdienste, ambulant operierende  Praxen oder Arztpraxen und gewerbliche Einrichtungen wie z. B. podologische Praxen, Fußpflege- und Kosmetikeinrichtungen und Tätowierstuben etc. besteht die gesetzlichen Hygieneaufsicht durch das Gesundheitsamt. Dabei kommt der persönlichen Beratung eine besondere Bedeutung zu. In der Regel werden solche Einrichtungen auch vor Ort aufgesucht und zu infektionshygienischen Themenschwerpunkten fachlich beraten.

Informations- und Schulungsveranstaltungen:

Auf Anfrage bietet das Gesundheitsamt Fortbildungen zu aktuellen Themen aus dem Infektionsschutz.  

Teilnahme an Projekten/ Arbeitskreisen:
Das Gesundheitsamt Warendorf nimmt an dem EUREGIO Projekt EUREGIO Projekt EurHealth-1Health (www.eurhealth-1health.eu) teil. Dies ist ein grenzüberschreitendes, euregionales Netzwerk für Patientensicherheit und Infektionsschutz. Dessen Ziel ist es u. a. die Zahl der Infektionen mit multiresistenten Infektionserregern in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zu verringern und die Sicherheit der Patienten im gesamten deutsch-niederländischen und deutsch-belgischen Grenzgebiet zu stärken.

Durch die Teilnahme am Arbeitskreis mit Vertretern des Praxisnetzes Warendorfer Ärzte, den Vertretern von Seniorenheimen und einer Hygienefachkraft aus einem Krankenhaus wurde eine inzwischen von Experten anerkannte fachspezifische Leitlinie für Pflegende und Ärzte zum  Management MRSA-positiver Bewohner in Senioren – und Pflegeheimen erstellt: "MRSA-Management in Senioren- und Pflegeheimen" (s.u. ).
   
Veröffentlichungen des Gesundheitsamtes:

Informationen zu einzelnen Infektionserkrankungen:


Haben Sie Fragen? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern!
Wöchentliche Infektionsberichte des Landeszentrum Gesundheit NRW:
https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/meldewesen/infektionsberichte/wochen-infektionsberichte/index.html

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
  • Hygieneverordnung des Landes NRW
  • Krankenhaushygieneverordnung für das Land NRW
  • Richtlinien/ Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI)


Formulare

auf Anfrage

auf Anfrage

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/481/show
Gesundheitsamt
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5301
Fax 02581 53-5399

Herr

Bernd

Cappenberg

A1.02 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5361
bernd.cappenberg@kreis-warendorf.de

Herr

Nils

Müller

A1.01 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5369
nils.mueller@kreis-warendorf.de

Frau

Manuela

von Dobbeler

A1.03 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5363
manuela.vondobbeler@kreis-warendorf.de

Frau

Dunja

Amberger

A1.04 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5368
dunja.amberger@kreis-warendorf.de

Herr

Stephan

Paß

A1.03 Kreishaus (1. Etage)

02581 53-5362
stephan.pass@kreis-warendorf.de

Frau

Dr.

Michelle

Walkemeyer

A1.04 Kreishaus (1. Etage)

02581 53-5364
michelle.walkemeyer@kreis-warendorf.de

Frau

Christiane

Malcher

A0.12 Kreishaus (Erdgeschoß)

02581 53-5360
christiane.malcher@kreis-warendorf.de