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Im Rahmen derKrankenhausaufsicht überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung der Hygienevorschriften durch regelmäßige Krankenhausbegehungen. 


Rechtsgrundlage

  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Krankenhausgestaltungsgesetz NRW
  • Krankenhaus-Hygieneverordnung

Erforderliche Unterlagen

auf Anfrage

Kosten

auf Anfrage